Auszug - Sondernutzungskonzept für Außengastronomie aufheben!
BV Bolsch begründet den Antrag.
BzStR Herz berichtet das mit der IHK diverse Punkte avisiert wurden, die optimiert werden könnten. Die IHK wollte eine Rückmeldung geben, wann weitere Gespräche folgen, dies steht aus. Das Sondernutzungskonzept wird nicht aufgehoben, sondern zu gegebener Zeit angepasst.
BV Juckel gibt zu bedenken, dass es nach der Aufhebung des Sondernutzungskonzeptes für andere Nutzer des öffentlichen Straßenlandes zu Einschränkungen kommen würde.
BzStR Herz stimmt BV Juckel zu, eine Abwägung zwischen öffentlichem Straßenland und der Gewerbenutzung darf zu keinen Willkürentscheidungen führen.
BV Tschörtner ist der Meinung, dass es bei den Einzelfallentscheidung mehr Möglichkeiten geben sollte.
Der TOP wird vertagt, bis die Gespräche mit der IHK abgeschlossen sind.
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