Auszug - Vorschlag zur Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen am Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht
BV Sempf macht einen Verfahrensvorschlag:
Für das OVG werden im ersten Schritt die Personen ausgewählt,
Im zweiten Schritt wird eine Ausgewogenheit zwischen Geschlecht und Alter hergestellt.
Für das VG werden nicht die Personen berücksichtigt die beim OVG ausgewählt worden sind oder ein „sehr hohes“ Alter haben. Zudem werden diejenigen berücksichtigt die sich nur beim VG beworben haben.
Für das OVG werden Nr. 9, 12, 24, 31, 35, 40, 59, 70, 73 und 77 ausgewählt.
Für das VG werden nicht ausgewählt Nr. 1, 5, 9 (bereits OVG), 21, 23, 28, 41, 43 (bereits OVG), 48, 49, 50, 54, 55, 56, 65 (bereits OVG), 69, 71, 76,78, 80,82.
Die Abstimmung erfolgt einstimmig.
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