Auszug - Besprechung Bauprojekt der Deutschen Wohnen Dickensweg mit Vertretern der Deutschen Wohnen, 18:15 Uhr  

 
 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:35 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schruoffeneger beschreibt zunächst die Konfliktlage im Umgang mit den Bestandsmieten, die bei der Neuvermietung auf neun Euro pro Quadratmeter steigen sollen, maximal auf 30% des Nettohaushaltseinkommens. Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter mit sozialem Wohnungsbau vergleichbaren Ansprüchen wird die Durchschnittsmiete bei 6,50 Euro liegen. 25% der Wohnungen, nach heutigem Stand also 145, mit einer durchschnittlichen Wohnfläche von 53 Quadratmetern werden entsprechend gebaut.

Das Wort erhalten Frau Damianakis, Herr Degen, Herr Teichmann und Herr Haas von der Deutschen Wohnen AG (DW AG). Von den 580 geplanten neuen Mietwohnungen, Eigentumswohnungen seien nicht geplant, würden 145 im sozialen Wohnungsbau entstehen. Der Schwerpunkt läge in der Schaffung von Zwei- bis Dreizimmerwohnungen. Im Bestand befänden sich 212 Wohnungen, von denen 70 leer stünden. Bislang gebe es mit 76 Mietparteien Auszugsvereinbarungen, 12 davon hätten sich für Neubauwohnungen vor Ort entschieden. Von 90 Mietparteien läge bisher keine Reaktion vor. Neue Mietverträge könnten jedoch erst geschlossen werden, wenn die Planungen konkretisiert seien, frühestens also nach Abschluss des Durchführungsvertrages, möglicherweise im Oktober 2018. Herr Teichmann stellt das Thema Mobilität vor, das auch Gegenstand eines Wettbewerbes war. Auch liege bereits ein Verkehrsgutachten vor. Die Durchführung eines Workshops zum Thema Verkehr mit den Mieterinnen und Mietern sei vorstellbar. Bezüglich der geplanten Tiefgarage sei ein Schnitt von circa 0,5 Stellplätzen pro Wohneinheit geplant, die bevorzugt den Bestandsmietparteien angeboten würden.

Herr Szelag kritisiert, dass die Bestimmung der Kappungsgrenze ein Nackigmachen der Mieterinnen und Mieter bedeute und in der Realität nicht umsetzbar sei. Grundsätzlich sei Wohnungsbau zwar zu begrüßen, offen bleibe eine Erklärung für den bestehenden Leerstand. Die Nettokaltmiete von neun Euro für die Bestandsmietparteien sei zu hoch, auch müssten mit den Mietparteien, die noch nicht reagiert hätten, individuelle Regelungen gefunden und Perspektivmietverträge abgeschlossen werden. Frau Wieland bemängelt das bisherige Fehlen einer vertrauensvollen Basis sowie die voraussichtlich nur den Bestandsmieterinnen und Bestandsmietern zugestandenen Konditionen einer im Gegensatz für den frei zu vermietenden Wohnraumrelativ günstigen Miete. Tiefgaragen wären auch Preistreiber für das Bauen allgemein. Auch die Fragen von Baumerhalt und Versickerungsflächen sowie der Tiefgaragenbemessungskriterien blieben offen, insbesondere, weil das Projekt ursprünglich als ökologisches angekündigt wurde. Herr Maas wolle den gegebenen Ansporn grundsätzlich aufnehmen und im Durchführungsvertrag entsprechende Transparenz herstellen, weist aber darauf hin, dass die Bestandskonditionen ein Mix aus dem Bestand und marktüblichen Mieten seien. Die ökologische Vorzertifizierung für die Planungen sei bereits im letzten Jahr erfolgt. Dass erst nur negative Aspekte behandelt würden, bedauert Herr Recke. Immerhin entstünden 580 neue Wohnungen und es wurde in Puncto Bestands- und Sozialmieten das Gewünschte erreicht. Bezüglich der hinterfragten Umzugsregelungen stellt Herr Maas den auch im Durchführungsvertrag eingebrachten vermieterseitigen Umzugsservice dar. Frau Dr. Timper erinnert an die bestehenden Beschlüsse bezüglich der Umzugskosten und Miethöhen und bittet um Konkretisierung des Standes der Sozialpläne. Bezüglich des rechtlichen Instrumentes Durchführungsvertrag bittet sie um allgemeine Erläuterungen dazu, die Herr Maas gibt. Herr Schruoffeneger sieht insgesamt folgende Stellschrauben: Rechnerisch ergeben sich im Rahmen des Projektes 30 Kindertagesstättenplätze, bisheriger Verhandlungsstand seien 60. Der Anteil der Sozialwohnungen wurde auf 25% gesetzt bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Die Bestandsmietenkappungsgrenze wurde wie auch bei Projekten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf 30% festgelegt, wenngleich der festgelegte Wert von neun Euro nicht optimal, allerdings auch noch offen sei, wie viele Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter es betreffe. Die zwanzigjährige Bindungsfrist sei ebenfalls kein Erfolgsmodell, an welchen Stellen nachverhandelt werden solle, sei aber insgesamt eine Frage der politischen Bewertung. Dass ein Vertrauenszuschuss seitens der Mieterinnen und Mieter bei der DW AG nur über Verträge gehen könne, da sie sich diesen Ruf erarbeitet habe, unterstellt Herr Gusy. Herr Brezinski sieht gegenüber der Anwohnerversammlung im Sommer dieses Jahres bereits viel Bewegung im Verfahren und Entgegenkommen seitens des Investors. Bei der Sozialbindung sollte gegebenenfalls langfristiger gedacht werden. Den Mieterinnen und Mietern Sicherheit dafür zu geben, wo und wofür sie künftig Miete zahlen werden, verlangt Herr Tillinger. Der bisher eingeschlagene Weg sei aber eine gute Basis für Verhandlungen, wozu auch Fragen der Parkplatzgrößen –und Nutzungen, beispielsweise für Elektro- oder Leihfahrzeuge gehörten. Herr Heyne verweist dazu auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu Frau Göllners Nachfragen zum Wohnungsmix und zur Wohnungsauswahl für Bestandsmietparteien und zur Lage der Sozialwohnungen stellt Herr Maas dar, dass grundsätzlich vergleichbare Wohnungen angeboten werden sollen und die Sozialwohnungen in der gesamten Anlage verteilt würden, was auch im Durchführungsvertrag geregelt werde.

Seitens der anwesenden Gäste werden insbesondere folgende Punkte angebracht: der Wunsch nach einer Einwohnerversammlung, Informationen über den Umzugsservice und die Mietdeckelung, Berücksichtigung des Datenschutzes im Mietverhältnis bezüglich des Einkommens, eine nicht aus der Siedlung ableitbaren geplanten Miethöhe für Bestandsverträge von neun Euro, der Fahrrad- und Waschkellerwegfall, der Bestandserhalt einhergehend mit einer Verdichtung, der Verlust von 212 günstigen Wohnungen wird nicht vollständig kompensiert, die Rechtsunverbindlichkeit der vorliegenden Vereinbarungen, eine inakzeptable Scheinbeteiligung der Mieterinnen und Mieter sowie ein fehlender Sozialplan.

Herr Schruoffeneger weist darauf hin, dass die Diskussion über die Nachverdichtung oder den Abriss und Neubau bereits vor fünf Jahren geführt wurde. Aus den nunmehr formulierten unterschiedlichen Ansprüchen zeichneten sich drei als wesentlich ab: Die Bewertung der bislang unterschriebenen Papiere, die Schaffung eines Verfahrens zur Herstellung verbindlicher Regelungen im Vorfeld sowie die noch politisch zu entscheidende längere Laufzeit der Sozialbindung gegenüber den Miethöhen. Frau Klose bittet um Überlassung einer Mustervereinbarung für die Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter, des Verkehrsgutachtens und des Durchführungsvertrages an die Ausschussmitglieder.


 

 
 

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