Auszug - Defekte Fahrräder aus dem Straßenbild entfernen
BV Dr. Buß begründet den Antrag.
BzStR Herz berichtet, dass die Definition „Schrottfahrrad“ nicht immer einfach ist. Die Ordnungsamt-App wird vom LABO betreut, der Bezirk kann wenig Einfluss nehmen. Die App könnte allerdings beworben werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, auf das Ordnungsamt-Online-Angebot hinzuweisen, um z. B. defekte Räder melden zu können.
Der BVV ist bis zum 31.01.2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Flugblatt zu entwickeln, das auf das Ordnungsamt-Online hinweist mit dem Ziel, dass defekte Räder gemeldet werden können. Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung:
Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen. |
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