Auszug - Vermüllung öffentlicher Parkanlagen  

 
 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 18.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0283/5 Vermüllung öffentlicher Parkanlagen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Heyne begründet den Antrag.

 

BV Wapler ist der Meinung, dass zunächst Alternativen geprüft werden sollten. Zum Beispiel gibt es für den Lietzenseepark ein Parkpflegewerk und ggf. können Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.

 

BzStR Herz berichtet, dass die Zuständigkeit seiner Abteilung nur beim 3. Absatz des Antrages liegt. Im Ausschuss für Straßen- und Grünflächen wurde der Antrag zusammen mit der Drs. 0252/5 „Mehr Sauberkeit in Parkanlagen“ beraten und beschlossen.

 

BV Juckel erörtert, dass das Problem besteht und sieht eine Privatisierung eher kritisch.

 

BV Heyne berichtet, dass der alleinige Gesellschafter der Grün Berlin GmbH das Land Berlin ist.

 

BV Wapler kritisiert, dass durch die Nennung der Grün Berlin GmbH im Antrag keine offene Prüfung durch das Bezirksamt erfolgen kann.

 

 


 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Um der weiteren Vermüllung der sich im Bezirk befindlichen öffentlichen Parkanlagen entgegenzuwirken wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Müllkonzept der Grün Berlin GmbH auf unsere Parkanlagen übertragbar ist.

 

Weiterhin sind in den bezirklichen Parkanlagen Müllsammelbehältnisse in ausreichender Anzahl und Größe aufzustellen.

 

Darüber hinaus haben die Ordnungsbehörden die Einhaltung der bestehenden Gesetze sicherzustellen und ggf. Bußgelder zu verhängen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:7dagegen:     4    Enthaltung:4

 
 

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