Auszug - Bezirkliche Interessen in die laufende Neubauplanung des Autobahnkreuzes Funkturm einbringen  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0139/5 Bezirkliche Interessen in die laufende Neubauplanung des Autobahnkreuzes Funkturm einbringen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Burth 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ohne weitere Aussprache wird der Antrag wird mit 14:0:0 Stimmen angenommen.


 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschaft- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der planenden Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in die weitere Planung für den bevorstehenden Umbau/Neubau des Bundesautobahnkreuzes Funkturm BAB 100/BAB115 einzubringen.

 

Dabei ist insbesondere dafür zu sorgen, dass:

 

  1. mögliche Verkehrsbelastungen der Umgebung durch Umleitungen während der Bauphase für die Anwohner*innen geringgehalten werden.
  2. der Umbau des Autobahnkreuzes zu einer deutlichen Umweltentlastung – insbesondere bei Lärm, PM 10 und NOx – in den autobahnnahen Wohn- und Erholungsgebieten unseres Bezirkes führt.
  3. Der weitestgehend mögliche Einsatz von Lärmschutzwänden und anderen effizienten Lärmabsorptionsverfahren geprüft und festgelegt wird. 
  4. in die vorhabensbegleitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) alle Umweltaspekte aus Sicht unseres Bezirkes aufgenommen und geprüft werden.
  5. die Integration eines zweibahnigen Radschnellweges in den Umbau geprüft wird, der vom Bundesplatz mit einer Abzweigung nach Wannsee über das Autobahnkreuz und die Rudolf-Wissell-Brücke (RWB) am Rande der BAB 100 Richtung Tegel geführt wird.
  6. Im Rahmen des Umbaus des Autobahnkreuzes die Autobahnauf- und abfahrten „Kaiserdamm“ von der Knobelsdorffbrücke zur Kaiserdammbrücke verlegt werden (Details siehe gesonderter Antrag) bzw. diese Verlegung zumindest vorbereitet wird.

 

Der BVV sind bis zum 01.12.2017 über die erreichte Beteiligung am Planungs­verfahren und erste Ergebnisse zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

 
 

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