Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
5. Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Job Center Charlottenburg-Wilmersdorf
Ort: Goslarer Ufer 37-39, 10589 Berlin
 
Beschluss


BzStR Engelmann berichtet vom aktuellen Sachstand zum bezirklichen Seniorenclub Schlangenbader Straße. Mit Schreiben vom 20.03.2017 hat das Bezirksamt die Aufsichtsratsmitglieder Frau Staatssekretärin Dr. Sudhoff und Herrn Staatssekretär Scheel sowie Frau Senatorin Breitenbach und Herrn Senator Kollatz-Ahnen um Unterstützung zum Erhalt des Seniorenclubs gebeten. Frau Senatorin Breitenbach und Herr Staatssekretär Scheel haben zwischenzeitlich geantwortet und haben ihre Unterstützung zugesagt. Antworten von Frau Staatssekretärin Dr. Sudhoff und Senator Dr Kollatz-Ahnen stehen noch aus. Bürgermeister Naumann hat seine Unterstützung zugesagt und wird nochmals ein Schreiben an Frau Staatssekretärin Dr. Sudhoff richten. Das Bezirksamt wird sich weiter intensiv dafür einsetzen, dass der Seniorenclub weiter Bestand haben wird.

 

Die Berichte „Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen – Eine Befragung zu den Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“ sowie „Armutsbericht 2017 – Zur sozialen Lage der Bevölkerung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“ sind erstellt und werden nunmehr am 22.06.2017 im Rahmen eines Pressegesprächs im Rathaus vorgestellt.

 

BzStR Engelmann informiert, dass im Rahmen der Kältehilfe 2017/2018 die Unterbringung in der Arcostr. (45 Plätze) nicht mehr zur Verfügung steht, weil das Grundstück der GEWOBAG übertragen wurde. Die Suche nach Alternativen ist noch nicht abgeschlossen.

 

Aus dem Integrationsmanagement "BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften" hat der Bezirk Geld bekommen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat u.a. die Gemeinschaftsunterkunft in der Heerstr. 16 ausgewählt.

 

Seit dem 25.04.2017 gibt es in der Berliner Str. 45 A eine Unterbringung für wohnungslose Menschen als Hostelbetrieb. Das Haus verfügt über 133 Zimmer für 155 Personen. Der Eigentümer garantiert eine rund um die Uhr Betreuung und hat zwei behindertengerechte Zimmer im EG mit angrenzendem behindertengerechten Bad eingerichtet. Es gab bereits einige Polizeieinsätze, die aber keine besonderen Auffälligkeiten erbrachten.

 

Auf der 3. Sitzung der AG Ressourcensteuerung in der Senatsverwaltung für Finanzen wurde beschlossen, das der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen Anteil  in Höhe von 3.748.976,00 € in eigener Verantwortung für Aufgaben der "wachsende Stadt" oder für Aufgaben im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik verwenden kann.

Dies entspricht 75 VZÄ bei einem Durchschnittssatz von 45.000 € zuzüglich 5.000 € Sachmittelpauschale. Bei Einhaltung des Durchschnittssatzes entspricht dies Wertigkeiten von maximal A10 bzw. E 5. Werden höherwertige Stellen eingerichtet, ist eine Basiskorrektur ausgeschlossen, so dass das finanzielle Risiko allein durch den Bezirk zu tragen ist. Die Einrichtung höherwertiger Stellen muss daher grundsätzlich zu einer Reduzierung der nutzbaren VZÄ führen. Die Bezirke sind verpflichtet, der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 05.09.2017 zur Vorlage an den Hauptausschuss über die Verwendung der Personalmittel zu berichten und die Verwendung entsprechend der Vorgaben detailliert zu begründen. Das Bezirksamt wird am 14.07.2017 eine Sondersitzung zur Beratung und Beschlussfassung der Ressourcenverteilung abhalten.

 

BV Schulte informiert, dass DS 1657/4 „Armutsbericht für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“ ohne Anlage verteilt wurde.

(Anm.: BV-Büro ist informiert und hat Nachlieferung zugesagt).

 

Der Vorsitzende BV Wittke fragt das Bezirksamt, wie es mit den Ehrenamtlichen – speziell im Krankheitsfall – umgeht? BzStR Engelmann beantragt für die Beantwortung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Es besteht Einvernehmen im Ausschuss, dass die Nichtöffentlichkeit unter TOP 11 hergestellt wird.

 

Der Vorsitzende erteilt Frau Hankewitz vom Sozialwerk Berlin e.V. das Wort. Frau Hankewitz berichtet von einer Mitarbeiterin im Außendienst, die sich zZt. nach einer schweren Erkrankung in der Reha befindet und fragt das Bezirksamt, warum der Mitarbeiterin nahegelegt wurde, ihre Tätigkeit als Patientenfürsprecherin aufzugeben? Der Vorsitzende verweist auf die bereits beschlossene weitere Thematisierung in nichtöffentlicher Sitzung zu TOP 11.

 

Auf Nachfrage von BV Kaas Elias zum aktuellen Stand der Notunterkunft Fehrbelliner Platz informiert BzStR Engelmann, dass der RdB heute u.a. hierzu getagt hat. Ihm liegen aber noch keine neuen Informationen vor. Nach bisheriger Kenntnis soll die Einrichtung zeitnah geschlossen werden, jedoch ohne konkreten Hinweis auf den Zeitpunkt.

 

BV Schulte fragt nach dem Sachstand zum Prostitutionsschutzgesetz, kritisiert die seiner Ansicht nach nicht ausreichende Begründung der Drucksache 0084/5 („Runder Tisch zum Thema Drogen“) sowie die geänderte Verfahrensweise der Sozialkommissionen für Gratulationen und Ehrungen. Demnach sollen jetzt Briefe grundsätzlich versandt werden und die Mitglieder der Sozialkommissionen überreichen nur noch im Einzelfall ein Präsent.

BzStR Engelmann weist darauf hin, dass in den letzten Jahren immer weniger Ehrungen durchgeführt wurden. Das Verhältnis von ca. 700 Geburtstagen im Monat ist 1/3 zu 2/3, d. h. die meisten Karten wurden bereits per Post direkt an den Jubilar/die Jubilarin gesandt. Zudem ist es sehr zeitaufwendig, die Karten auszusortieren und an alle 114 Ehrenamtlichen zu schicken (wenn sie eine Ehrung vornehmen). Diese Vorgehensweise dient der Verschlankung der Arbeitsabläufe. Sollten jedoch negative Erfahrungen bestehen, bittet der BzStR um entsprechende Informationen. Zum Sachstand Prostitutionsschutzgesetz teilt BzStR Engelmann mit, dass die Vorlage heute erneut im RdB beraten wird.

BV Schulte gibt zu bedenken, dass die erforderliche AV nicht rechtzeitig vorliegt und was das bedeutet. BzStR Engelmann hofft, dass die zuständige Senatsverwaltung rechtzeitig die AV erlassen kann.  Hinsichtlich weiterer Informationen zum Runden Tisch Drogen sagt BzStR Engelmann zu, den Fraktionen das Protokoll der Sitzung zuzuleiten.

 

 
 

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