Auszug - Schließung von Spielhallen in Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 23.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0273/5 Schließung von Spielhallen in Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Wapler begründet den Antrag.

 

BV Hertel berichtet, dass über die gesetzlichen Bestimmungen bereits in der BVV informiert worden ist und fragt, warum ein Bericht noch erforderlich ist.

 

BV Wapler erklärt, dass er einen detaillierten Bericht möchte.

 

BzStR Herz fragt, welchen Umfang der Bericht haben soll. Bisher muss noch keine Spielhalle schließen und die Betreiber werden voraussichtlich ins Klageverfahren gehen.

 

BV Dr. Buß möchte wissen, wo die Spielhallen sind.

 

BV Recke ist der Meinung, dass die Standorte der Spielhallen benötigt werden, um den dritten Schritt das Losverfahren, das die FDP-Fraktion kritisiert, beurteilen zu können.

 

BV Bolsch schlägt vor, den Antrag zu vertagen, da die Verwaltung bereits alle derzeitigen Informationen aufgeliefert hat.

 

BzStR Herz erörtert, dass die Spielhallenbetreiber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden und somit auch die Standorte in keinem Bericht eingehen können.

 

Herr Betzgen (Ord L) erklärt, dass in der ersten Stufe die Zuverlässigkeit der Betreiber geprüft wurde, dies ist noch nicht abgeschlossen. Die gewerbliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt bezirksübergreifend, da der Betreiber ggf. auch in anderen Bezirken Spielhallen hat und die Prüfung zu einem einheitlichen Ergebnis kommen muss. Im zweiten Schritt werden die Abstände zu den Schulen beurteilt. Erst im dritten Schritt werden die Abstände unter den Spielhallenstandorten betrachtet. Erst wenn alle Bezirke Stufe 1 und 2 abgeschlossen haben, kann der dritte Schritt des Sonderverfahrens eingeleitet werden, da die Abstände unter den Spielhallenstandorten bezirksübergreifend geprüft werden müssen.

 

BzStR Herz gibt zu bedenken, dass das Spielhallengesetz in die Grundrechte (Art. 12 und Art. 14) eingreift. Der Bericht aus der letzten Wahlperiode wird dem Protokoll beigelegt.

 


 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten

und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV einen Bericht vorzulegen, wie es die Spielhallen, die entgegen dem Spielhallengesetz in Betrieb sind, schließen will und bei den Spielhallen, die gegen Auflagen verstoßen, dafür zu sorgen, dass diese zukünftig eingehalten werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:              4

 
 

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