Auszug - Hundeauslauf am Grunewaldsee sichern
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksacht ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich – in Abstimmung mit Steglitz-Zehlendorf – bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für einen dauerhaften Erhalt der Hundeauslaufgebiete am Grunewaldsee in ihrer jetzigen Größe einzusetzen. Das Bezirksamt wird darüber hinaus aufgefordert keine eigenen Maßnahmen vorzunehmen, die das bestehende Hundeauslaufgebiet am Grunewaldsee verkleinern oder seine bisherige Nutzung einschränken würden. Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
BV Fest begründet den Antrag mit den Einschränkungen aufgrund der neuen Schutzgebietsverordnung, die es ihrer Meinung nach nicht geben sollte. Bezirksstadtrat Schruoffeneger teilt mit, dass die zuständige Senatsverwaltung mehrfach schriftlich mitgeteilt habe, dass die neue Verordnung keine Einschränkungen beinhalte. Nur in Fällen, in den dies aufgrund zwingenden Artenschutzrechtes erforderlich sei, könnte es zu vorübergehenden Änderungen kommen. BV Tillinger führt aus, dass es sich um Forstgelände handele ohne bezirkliche Zuständigkeit und schlägt unter Hinweis auf die Ausführungen von Bezirksstadtrat Schruoffeneger vor, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten. BV Fest ist einverstanden. Dem wird einstimmig zugestimmt und ebenfalls einstimmig (eine Enthaltung) die Dringlichkeit gegeben Abstimmungsergebnis:
dafür:einsitmmigdagegen: Enthaltung: |
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