Auszug - Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung gibt sich nach § 8 Abs. 1 BezVG die beiliegende Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
dafür:10dagegen: 1 Enthaltung:0 |
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