Auszug - Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz  

 
 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0074/5 Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr.Seyfert/Bolsch/Naacke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung Herr BzStR Herz:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,

 

Lassen Sie mich zunächst vorweg bemerken, dass das Bezirksamt den schrecklichen Anschlag vom 19. Dezember verurteilt. Wir trauern um die Opfer, hoffen und bangen mit den Verletzten und unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Betroffenen. Aber ich will auch deutlich machen, dass Berlin, unsere Stadt der Freiheit keinen Deut abweichen sollte vom Geist der Freiheit, der uns durch alle Zeiten hinweg ausgemacht hat. In jedem Fall dürfen wir nicht davon ablassen, uns jeden Tag vom Geist dieser Stadt, dem Hauch der Freiheit, der Weltoffenheit und des Zusammenstehens einfangen zu lassen und dies alles auch zu verteidigen.

 

Und ich will auch meinen Dank an die Rettungskräfte, die Kollegen von Polizei und Feuerwehr und alle sonstigen Helfer sowie der Kirchengemeinde und den Schaustellern ausdrücken. Wir werden in angemessener Weise über ein würdiges Gedenken in aller gebotenen Ruhe befinden.

Mit der gleichen gebotenen Ruhe und ohne Schnellschüsse gilt es auch, mögliche Lehren oder Neubewertungen vorzunehmen. Keinen Gefallen würden wir uns durch vorschnelle Schlüsse oder gar Schuldzuweisungen tun und insofern beantworte ich und das will ich ausdrücklich sagen, auch vor dem Hintergrund möglicher Klageverfahren, denn auch das haben wir in der Presse schon vernehmen können, die Große Anfrage für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

Zu 1. – 4.

Für die Sicherheit von Veranstaltungen ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich, wobei dieser die Hinweise und Vorgaben der zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die sogenannten BOS, zu beachten hat. Das Bezirksamt ist zwar Genehmigungsbehörde, in Fachfragen jedoch auf die Expertise und Anforderungen der BOS angewiesen. Insofern hat das nix mit Bundespolitik zu tun, sondern einer Mischung aus verschiedenen Kompetenzen, die wir auf Landesebene bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und ihren nachgeordneten Behörden, Polizei, Feuerwehr, Verfassungsschutz haben, sicherlich auch Erkenntnissen aus dem GTAZ, dem Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum aller Länder im Verbund, aber eben auch auf dieser Ebene, im Zusammenspiel mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden, wenn wir über eine große Hauptverkehrsstraße reden würden, wäre es die Verkehrslenkung. Aber wir haben einfach verschiedene Zuständigkeiten. Nichts desto trotz, wir sind Genehmigungsbehörde.

 

Die vom Veranstalter erstellte Konzeption der Veranstaltung wurde im Vorfeld selbstverständlich mit den zuständigen Stellen von Polizei und Feuerwehr unter allen Aspekten der Sicherheit abgestimmt. Die erteilte Erlaubnis durch das Bezirksamt nach § 29 StVO enthält diverse Nebenbestimmungen, um eine grundsätzlich sichere Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten bzw. bei Notfällen eine ausreichend breite Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sicherzustellen.

 

Da – wie zuvor dargestellt – der Veranstalter grundsätzlich für die Sicherheit der von ihm durchgeführten Veranstaltung verantwortlich ist, entstehen auch bei diesem die entsprechenden Kosten. In welcher Höhe diese anfielen, ist hier nicht bekannt.

 

 

Derzeit liegen hier noch keine Erkenntnisse vor, ob und ggf. welche weitergehenden Forderungen für die Durchführung von Veranstaltungen durch die BOS gestellt werden. Das Bezirks­amt ist mit der internen Erarbeitung beschäftigt, inwiefern eine Neubewertung von Veranstaltungen und Veranstaltungsorten notwendig ist. In Kürze finden dazu ebenso Abstimmungen mit der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie deren nachgeordnete Behörden statt, um künftige Veranstaltungen unter Abwägung aller Umstände genehmigen zu können. Lassen Sie mich dazu noch sagen, dass wir nicht ganz vergessen sollten, wer diese Genehmigung erstellt hat, eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, und das wir deswegen mit jeder Äußerung, die eine Bewertung zu diesem Zeitpunkt vornehmen würde, um so mehr vorsichtig sein sollten, und ich sage auch noch mal, weil das für uns als Land insgesamt, nicht nur als Bezirk, wirklich nicht ganz ohne ist, dass wir bei allen Äußerungen, bei allen Bewertungen, bei allen Schlussfolgerungen noch mehr aufpassen sollten, Sie alle haben umfangreich wahrnehmen können, welche Überlegungen einzelne Juristen schon stellen. Ich will Ihnen auch gerne sagen, dass ich dazu schon zwei Anträge nach dem Informationsfreiheitgesetz hatte und insofern detailliertere Auskünfte nur sehr marginal möglich sein werden in der Öffentlichkeit.

 

 
 

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