Auszug - Entwicklungspotential für Grünflächen am Westkreuz ermitteln  

 
 
90. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1612/4 Entwicklungspotential für Grünflächen am Westkreuz ermitteln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland/Wuttig/Schmitt-Schmelz 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gusy stellt die Entscheidung der Deutschen Bahn AG zur Entwicklung der Bahnfläche dar und Teile davon zum Verkauf anzubieten. Die heutige Nutzung als Brach- und Kleingartenfläche sei gefährdet, es müsse daher ein Konzept zur Grünsicherung vorgelegt werden. Der Blick über die Fläche lasse laut Herrn Schulte Potenzial zu ihrer Entwicklung erkennen. Wohnungsbau sei dagegen problematisch, da sowohl der Bahnbetrieb als auch die angrenzende Autobahn Lärm verursachten. Zur Sicherung der Grünflächen und zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung hat der Senat am 31. Mai 2016 einen Einleitungsbeschluss zur Änderung des FNP in diesem Bereich getroffen. Das Entwicklungspotenzial sei vergleichbar mit dem und daher zu bezeichnen als zweites Südkreuz. Lösungen mit den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern wären zu finden. Planungsrechtlich habe der Bezirk die Hoheit, mit dem Senat teile man jedoch dieselben Ziele. Der Antrag sei daher zu unterstützen. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, stellt in Bezug auf die nunmehr beginnende Planung und konzeptionelle Entwicklung klar, dass das Ende dieser Prozesse nicht mehr in dieser Wahlperiode zu erwarten sei. Zwar begrüßt Herr Herz die Schaffung einer öffentlichen Durchwegung östlich des Westkreuzes, wieso sei aber der Stadtentwicklungsausschuss nicht vorab informiert worden? Auch müssten Grünpflegemittel plötzlich en masse vorhanden sein, um die Flächen zu sichern und zu erhalten. Die angebliche Notwendigkeit, wegen der Verkaufsabsichten der Bahn schnell handeln zu müssen, wurde nicht vermittelt. Erst hätte der BVV Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden sollen, bevor vom Bezirksamt gehandelt wurde. In der bisherigen Debatte zur Entwicklung des Westkreuzes sei der Auftrag klar kommuniziert, das Grün zu erhalten, so Herr Schulte. Auch die Beschlusslage zur Durchwegung sei eindeutig, insofern wurde nicht vom Planungsziel abgewichen. Ferner sei der FNP nicht geändert worden, sondern das Verfahren dazu wurde eingeleitet. Schließlich sei es unter den gegebenen Voraussetzungen nicht opportun gewesen, vorab öffentlich über die Senatsabsichten zu unterrichten. Frau Centgraf erinnert an die bereits in den 1990er Jahren formulierte Forderung zum Erhalt von Ausgleichsflächen am Westkreuz. Dazu gebe es auch Entwürfe, die vor 10 Jahren in der BVV diskutiert wurden, insofern sei das alles ein alter Schuh. Für Herrn Herz gehe es dabei jedoch nicht um das Ziel, sondern darum, dass das Bezirksamt handele, während ein Antrag zu dem Thema an den Ausschuss überwiesen wurde. Dieser Antrag könnte auch geändert und die bisherige Beschlusslage in Luft aufgelöst werden. Konkret hänge die fehlende Durchwegung am Westkreuz an der Reparatur einer maroden Brücke, daher könne man im Antrag auch nicht von Entwicklungskonzepten sprechen, wenn nur eines betrieben werden solle. Herr Sell hält dies für ein Bespiel dafür, bei dem auch nur die Fraktionsspitzen hätten informiert werden können. Den Frust partiell für nachvollziehbar hält Frau Schmitt-Schmelz. Zwar sei auch ihre Fraktion nicht informiert gewesen, das Thema sei aber nicht neu für die BVV. Das Skandalisieren sei aber nicht nachvollziehbar, sondern vielmehr verfehlt. Entwicklungskonzepte seien bewusst im Antrag formuliert, um nicht nur eines, sondern mehrere zu schaffen. Fasziniert von dem Aufzug dieser Diskussion über eine rein formale Frage zeigt sich Herr Schulte. Die Schaffung einer Durchwegung war vorab klar, im Ausschuss für Straßen und Grünflächen ist ferner die Grünflächenplanung mit dem zentralen Element der Nord-Süd-Durchwegung favorisiert worden. Nächster Schritt bei der Änderung des FNP ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, dann der Träger öffentlicher Belange, mithin stehe man am Verfahrensbeginn. Die Entscheidungshoheit darüber, wann er den Einleitungsbeschluss unterschreibt, liegt beim Senator. Kritik wäre berechtigt, wenn anstatt der Grünsicherung Wohnen oder Gewerbe Thema geworden wären. Jetzt gehe es darum, zu beraten wie inhaltlich vorgegangen wird. Die Pflege einer künftigen Grünanlage wäre auch durch die Grün Berlin GmbH möglich, das sei Teil der inhaltlichen Überlegungen. Offiziell wurde das Bezirksamt gestern über den Einleitungsbeschluss unterrichtet. Dass der Senat verpennt habe, Grünflächen neben Bahnanlagen als Klimaschneisen auszuweisen, konstatiert Herr Gusy. Eine Frage der Transparenz sei aber nicht zu stellen, da der Einleitungsbeschluss im Rahmen dessen geschehe, was der Bezirk wolle. Der Antrag wird mit 14:0:0 Stimmen angenommen und ihm wird die Dringlichkeit zuerkannt.

Die BVV möge beschließen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, Entwicklungskonzepte für die Freiflächen zwischen den Bahngleisen zwischen Westkreuz und Holtzendorffstraße / Rönnestraße / Heilbronner Straße zu erstellen, wobei der Variante der Entwicklung zu einem Grünzug mit Verbesserung der Wegeanbindung zum S-Bahnhof Westkreuz Vorrang gegeben werden soll.

Das Ergebnis ist in einer öffentlichen Veranstaltung darzulegen.

Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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