Auszug - Beratung zum weiteren Vorgehen für die Bebauung der "Kleingartenkolonie Oeynhausen"  

 
 
75: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann erläutert vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dass die Festsetzung des Bebauungsplans zur Sicherung der Kleingartenkolonie Oeynhausen endgültig nicht mehr realisierbar sei. Die die Interessen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner Vertretenden seien frühzeitig in den Diskussionsprozess der BVV eingebunden gewesen und haben bewusst alles auf den vollständigen Erhalt der Kolonie gesetzt. Während die rechtlichen Rahmenbedingungen damit geklärt seien, müsse nunmehr politisch betrachtet werden, wie möglichst viele Kleingärten erhalten bleiben können. Ein Kompromiss war bereits ausgehandelt, wurde aber durch veränderte politische Mehrheiten nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund der jetzt drohenden Komplettbebauung müsse gefragt werden, ob es noch Bewegungsspielräume auf allen Seiten gebe. Das Bezirksamt stehe, wenn es gewünscht sei, zur Verfügung, um unter Einbeziehung aller Beteiligten einen gegebenenfalls auch anteiligen Erhalt von Kleingärten zu ermöglichen. Auch müsse eine andere, aus heutiger Sicht notwendige Definition von Wohnungsbau, als es nach der Planung von 1958 bzw. 1960 vorgesehen sei, in Betracht gezogen werden können. Dass die Groth-Gruppe das Eigentum an dem Gelände erworben hat, sei noch vor Wochen nicht absehbar gewesen. Es bleibe bei einer kritischen Betrachtung der Entwicklung, aber wenigstens stehe nunmehr ein Verhandlungspartner gegenüber, der im Gegensatz zu Lorac nicht als Heuschrecke bezeichnet werden kann.

Es nicht zu bedauern, diesen Weg gegangen zu sein, da es der Auftrag des Bürgerentscheides gewesen sei, konstatiert Herr Herz. Auch die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner wünschten sich diesen starken Weg, der jedoch mit Risiken verbunden war. Einzig positiv bleibe letztendlich, dass es einen ortsansässigen Verhandlungspartner gebe. Ein gemeinsam mit der SPD formulierter Antrag zum weiteren Vorgehen werde in der nächsten BVV eingebracht. Falls der daraus zu entwickelnde Kompromiss aber scheitere, sollen seitens des Bezirksamtes keinerlei Befreiungen, sondern ausschließlich Baurecht nach der bestehenden Planung erteilt werden. Für Frau Schmitt-Schmelz stand von vornherein die Sicherung der gesamten Kolonie Oeynhausen als Ziel fest, das allerdings durch eine andere rechtliche Bewertung der Gesamtumstände schon früh verworfen werden musste. Darüber sei man zu keinem Zeitpunkt glücklich gewesen, wenigstens sollten jetzt so viele Kleingärten erhalten bleiben wie möglich und die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner im weiteren Verlauf nicht ausgegrenzt werden. Mit der beabsichtigten Befreiungsverhinderung solle auch Druck auf den Investor aufgebaut werden, da die Realisierung der geltenden Planung unattraktiv für ihn sei. Die von Herrn Schlosser hinterfragte Aussage des Investors, im Falle eines Scheitern des neuen Kompromisses die vollständige Bebauung der Kolonie durchzuziehen, wird von Herrn Naumann bestätigt. Herr Dr. Heise betont, dass das Erhalten von Grün mit Absicht verfolgt wurde, wohl wissend, dass es nicht realistisch sei. Wenn etwas für die Ökologie und für Kleingärten getan werden müsse, müssten alle Wege gegangen werden. Auch entsprach der vollständige Erhalt der Kolonie der Mehrheit in der BVV. Als schmerzlich bezeichnet Frau Rouhani die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, werde doch damit die Willensbildung der BVV und die politische Arbeit von drei Jahren ohne gerichtliche Entscheidung abgetan, sie lasse Millionengewinne eines Hedgefonds unter Erpressung der kommunalen Plangeber realisieren. Der Fünfzig zu Fünfzig-Kompromiss betraf letztlich nur die Kleingärten, dagegen wurde die Baudichte um 120 bis 130 Prozent maximiert. Nunmehr müssten alle Folterinstrumente auf den Tisch gelegt und der Baunutzungsplan außer Kraft gesetzt sowie ein neuer Bebauungsplan darüber gelegt werden, um städtebaulichen und wohnungspolitischen Willen zu bekunden.


 

 
 

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