Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
BzStR Engelmann berichtet über Leerstand bzw. nicht vermietete Wohnungen in den SWH (Stand Juli 2015). Mit Stand 15.07.2015 waren in den Seniorenwohnhäusern 50 Wohnungen nicht vermietet. 54 Wohnungen entsprechen einer Quote von 5,2 % des Gesamtbestandes. Einige Wohnungen werden als Umsetzwohnungen genutzt bzw. freigehalten. Herr Engelmann kündigt zeitnah Gespräche mit der GEWOBAG wegen des Wohnungsleerstandes an. BzStR Engelmann informiert über die Neuauflage des Psychiatriewegweisers (8. Auflage August 2015); dieser wird den Ausschussmitgliedern umläufig zur Einsichtnahme gereicht. Weiterhin werden Exemplare des Ratgebers für Seniorinnen und Senioren 2015/2016 und des Gesundheitsführers 2015/2016 den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. BzStR Engelmann teilt auf Nachfrage von BV Dittner mit, dass das Bezirksamt und Euromedia für den Seniorenratgeber redaktionell zuständig sind.
Zum Klageverfahren Nachbarschaftshaus am Lietzensee gibt es bis heute keinen neuen Stand. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte bis zum 18.09.2015 Zeit sich zum Vergleichsvorschlag des Richters einzulassen. Ob und wie ist dies geschehen ist, ist dem Bezirksamt aktuell nicht bekannt. Das ganze Verfahren kann sich sicherlich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Herr Engelmann verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die bestehende Kündigungsfrist zum 30.09.2015. Es wäre aus seiner Sicht jetzt ratsam, vorsorglich und fristgerecht die Kündigung auszusprechen.
Das Auswahlverfahren könnte auch nach erfolgter Kündigung, also nach dem 30.09.2015 stattfinden. Ohnehin müsste mit dem Verein, sollte er sich in unserem Auswahlverfahren durchsetzen, ein neuer Vertrag geschlossen werden, da die Kostenverteilung eine andere ist als nach dem bestehenden Vertrag. Sollte sich der Verein gegen die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales durchsetzen und neben der Nachzahlung für 2015 auch eine weitere Förderung als NBH ab 01.01.2016 erhalten, könnte auf den alten Vertrag zurückgegriffen werden und dieser ab 01.01.2016 neu geschlossen werden.
Der Vorsitzende und BV Kaas Elias sehen eine sofortige Entscheidung kritisch und wünschen die Einbeziehung der Fraktionen.
Der Ausschuss beschließt, dass die Ausschussmitglieder bis Montag, den 28.09.2015, 21.Uhr, mit ihren Fraktionen beraten und dem BzStR bis spätestens 28.09.2015, 21.30 Uhr, das Ergebnis per Mail mitteilen.
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