Auszug - Verkauf der Tennisanlage an den BSV 92
Herr Fenske erläutert den Antrag für die CDU-Fraktion. Herr Pabst erkundigt sich, wie die zu veräußernde Fläche langfristig für den Sport erhalten werden könne. Herr Blaschke erläutert die Bedingungen des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 30.11.2000, der die Grundlage für die Veräußerung von Sportanlagen oder Teilen davon an die nutzenden Sportvereine darstellt. Die veräußerten Flächen dürfen nur zu den satzungsgemäßen Vereinszwecken genutzt werden und würden bei unerlaubter Nutzung an das Land Berlin zurückfallen. Entsprechend werden die Bedingungen notariell beurkundet und in das Grundbuch eingetragen.
Herr Naumann berichtet für diesen konkreten Fall, dass nach dem entsprechenden Beschluss der DS-Nr. 0864/4 der BVV die entsprechende Meldung des bezirklichen Facility Managements an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG am 02.05.2014 ergangen ist. Im Rahmen der transparenten Liegenschaftspolitik des Landes Berlin sind Sportgrundstücke nunmehr zunächst zu „clustern“. Die Aufnahme des Grundstücks in die Tagesordnung des zuständigen Portfolio-Ausschusses steht derzeit noch aus, die Entscheidung obliegt der Senatsverwaltung für Finanzen.
Nach kurzer Diskussion wird über den Antrag in der folgenden Fassung abgestimmt: Der Ausschuss für Sport empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass der gewünschte Verkauf der Tennisanlage Fritz-Wildung-Straße 23, in die Tagesordnung der August-Sitzung des zuständigen „Portfolio-Ausschusses“ aufgenommen wird.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Tennis Club BSV 92 das Gelände kaufen kann.
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
Begründung: Der Verein BSV 92 möchte das Gelände kaufen, um hier den Mitgliedern, besonders den Jugendlichen, eine gesicherte Möglichkeit bieten kann um ihren Sport weiterhin aus üben zu können. Dazu gibt es einen Beschluss des Abgeordnetenhauses aus dem Jahre 2000. Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |