Auszug - Eingabe Nr. 106 der Frau Sabine L. betr. Verkehrssituation in der Westfälischen Straße BE: Herr BzStR Engelmann  

 
 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin ist nicht anwesend

Die Petentin ist nicht anwesend.

Sie kritisiert die verkehrliche Situation in der Westfälischen Straße.

 

Die nachstehende Stellungnahme der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten wird der Petentin zugeschickt:

 

Die verkehrliche Situation in der Westfälischen Straße ist bekannt und seit vielen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Bedingt durch die umfangreichen Baumaßnahmen in der Seesener Straße ist sie derzeit besonders angespannt. Dies ist jedoch ein temporärer Zustand, der allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Im Gegensatz zu einer flächenhaften Parkraumbewirtschaftung, die sich über mehrere Quadratkilometer erstreckt, handelt es sich hier bei der Aufstellung der Parkscheinautomaten nur um zwei Kurzparkzonen, die insgesamt 27 Stellplätze von über 200 Stellplätzen umfassen. Sie wurden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung dringend erforderlich, um das verbotswidrige Parken von Fahrzeugen zu unterbinden.

 

Die Kurzparkzonen waren auch vorher schon vorhanden. Wegen der damals angeordneten Parkscheibenregelung wurden diese jedoch nicht ausreichend beachtet, es wurde dauerhaft geparkt. Somit sah sich die Straßenverkehrsbehörde nach Diskussion mit Anwohnenden und Gewerbetreibenden veranlasst, das Parken mit  Parkschein anzuordnen. Dafür wurden die vorhandenen Kurzparkzonen um wenige Parkstände erweitert.

 

Zudem wurde folgendes Verfahren für die Ausübung des Ermessens bei Kontrollen in der Westfälischen Straße festgelegt:

 

„Bei Kontrollen in der Westfälischen Straße ist von einer Ahndung des Parkens in zweiter Reihe und damit des Parkens auf dem Fahrradstreifen abzusehen, wenn

 

  • ein Ladevorgang zu beobachten ist
  • der Fahrer/die Fahrerin des Fahrzeuges im Auto sitzt und auf eine mündliche Ansprache hin das Fahrzeug weg fährt.

 

Vor einer Ahndung ist der Fahrer bzw. die Fahrerin in jedem Fall anzusprechen.““

 

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO als erledigt erklärt.

 
 

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