Auszug - Eingabe Nr. 100 der Frau Heidemarie P. Brixplatz BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin ist anwesend und erläutert ihre Beschwerde über den "Zustand" des Brixplatzes durch mangelnde Pflege und Instandhaltung sowie nächtlicher Lärm durch Jugendliche

Die Petentin ist anwesend und erläutert ihre Beschwerde über den "Zustand" des Brixplatzes durch mangelnde Pflege und Instandhaltung sowie nächtlicher Lärm durch Jugendliche. Schließlich sei der Brixplatz ist ein Gartendenkmal. Für den ansässigen Schulgarten wurde bereits eine Parkinitiative gegründet.

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass der bemängelte Zustand vielfach einen Verschleiß als Ursache hat. Der Platz wird in die Investitionsplanung 2016 aufgenommen werden, um eine Grundsanierung finanzieren zu können. Die Frage der Petentin nach einem nächtlichen Verschließen des Platzes wird verneint.

 

Die weiße Rundbank wird vom bezirkseigenen Werkhof repariert. Die verfaulten Latten der anderen Bänke werden sukzessive erneuert; entsprechend verschwinden auch die Farbschmierereien. Die defekte Steinbank wird von einer Firma repariert und die durch Vandalismus zerstörte Eingangstür zum Park an der Reichsstraße wird ebenfalls in diesem Jahr erneuert. Die bemängelten Schilder wurden auf Bürgeranregung hin installiert.

 

Der Brixplatz, so Herr Schulte weiter, wurde vom Bezirksamt im Vergleich zu anderen Grünanlagen sehr intensiv gepflegt. Im Winter wurden u. a. Rückschnittarbeiten an Sträuchern und Hecken durchgeführt. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der Denkmalpflege in den letzten Jahren umfangreiche Mittel in die bauliche Instandhaltung investiert.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird angeregt, dass die Anwohner eine Parkinitiative gründen könnten.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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