Auszug - Umweltverbund stärken - Keine Sonderprivilegien für E-Pkw
Auf die im Umweltausschuss erfolgte Zustimmung unter Änderung des Antrages mittels Streichen des zweiten Absatzes weist Herr Dr. Murach hin. Diese Änderung wurde notwendig, da der Senat bereits entsprechend agierte. Insgesamt sei der Gesetzesentwurf nicht zustimmungsfähig, da er den Umweltverbund durch Maßnahmen wie die Öffnung der Busspuren oder das gebührenfreie Parken für Elektroautos gefährde. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt die Beteiligung des Landes Berlin am Projekt "Elektromobilität -Schaufenster Hauptstadtregion", lehnt aber den neuen Entwurf des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) des Bundesverkehrsministeriums ab, das Kommunen bis 2030 ermächtigt, für E-Fahrzeuge gebührenfreies Parken in Parkraumbewirtschaftungsgebieten, die Benutzung von Busspuren und sogar das Einfahren in Fußgängerzonen zuzulassen. Sollte die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht zu verhindern sein, so sollen Bezirke und Senat die Möglichkeit nutzen, entsprechende Ermächtigungen für Berlin nicht anzuwenden. Eine Kopie des BVV-Beschlusses ist auch an den Deutschen Städtetag, an die benachbarten Bezirke, an die benachbarte Stadt Potsdam (Partner des Projektes "Elektromobilität - Schaufenster Hauptstadtregion) und der (neuen) brandenburgischen Verkehrsministerin zu schicken.
Der BVV ist bis zum 31.12.2014 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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