Auszug - Eingabe Nr. 90 des Herrn Evrim K. betr. Zu lange Wartezeit im Standesamt - Ausstellung einer Geburtsurkunde BE: Frau BzStRin König
Der Petent zieht seine Beschwerde zurück, da er aufgrund eines längeren persönlichen Gesprächs mit der Leiterin des Standesamtes seine Beschwerde als inhaltlos ansieht.
Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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