Auszug - neu: Den erfolgreichen Bürgerentscheid umsetzen
Der Antrag wird von den einbringenden Fraktionen begründet. Nach weiteren bewertenden Beiträgen durch die übrigen Fraktionen stellt Herr Naumann zusammenfassend die Position des Bezirksamtes dar und führt u.a. aus, dass der Beschluss des vorliegenden Antrages nicht unmittelbar zu einer Zahlungsverpflichtung des Bezirks führt. Unabhängig von bereits vorliegenden oder zukünftigen Gutachten wird voraussichtlich erst eine gerichtliche Entscheidung abschließenden Aufschluss über eine Schadensersatzhöhe geben können.
Herr Lauckner macht auf Bitten von Herrn Naumann allgemeine Ausführungen zum Erfordernis der Befassung durch den Ausschuss in dieser Angelegenheit und erläutert die bestehenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer sofortigen Veränderungssperre.
In der anschließenden intensiven und kontroversen Diskussion werden die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen noch einmal bekräftigt. Bündnis 90/Die Grünen und CDU bezweifeln weiterhin die Notwendigkeit der Befassung im Ausschuss und sehen ihren Antrag durch die Tatsache bestätigt, dass aus einem Beschluss nicht automatisch ein haushalterisches Risiko entsteht.
Im Rahmen der Abstimmung im Ausschuss wird die Drucksache in der vorliegenden Fassung mehrheitlich beschlossen. Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die BVV bekräftigt ihren Beschluss, die Kleingartenanlage Oeynhausen zu erhalten und den B-Plan IX-205 a festzusetzen; dazu sind alle Instrumente des Baugesetz-buches einzusetzen. Dabei wird klargestellt, dass aufgrund der Haushaltslage des Bezirks von ihm keine öffentlichen Mittel für Zahlungen an den Grundstückseigentümer bereitgestellt werden. Ein mögliches Entschädigungsrisiko muss durch Dritte abgesichert werden.
Beschluss über die Rechtsverordnung einer Veränderungssperre gemäß §14 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 1 AGBauGB für die Grundstücke Forckenbeckstraße 64 -75 / Kissinger Str. 27 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf, im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs IX-205 a
Verordnung über die Veränderungssperre IX 205 a im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), in Verbindung mit § 13 Abs. 1. des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:
§ 1
Für die Grundstücke Forckenbeckstraße 64 - 75 / Kissinger Str. 27 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf, für die das Bezirksamt die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuches ein.
§ 2
Ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bauaufsicht und Fachbereich Stadtplanung aus.
§ 3
Auf die Vorschriften über
wird hingewiesen.
§ 4
Wer die Rechtswirksamkeit dieses Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2. des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 5 Enthaltung: 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |