Auszug - "Kunstraub" rückgängig machen
BV Dr. Timper berichtet, dass der Denkmalbeirat der Rückführung des "Trabenden Pferds" und der Büste von Kurt Schustehrus zustimmt.
BzStR'in König spricht sich gegen einen Verwendung des Begriffes "Kunstraub" aus, da das Kunstamt keinen Kunstraub begangen hat. Die Verpflichtung des Bezirks ist es, auch für die zukünftige Generationen wertvolle Kunst zu sichern. Das Rathaus ist ein öffentlicher Ort und der Diebstahl von Edelmetall hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Werke wurden nicht einfach entfernt, sondern restauriert und sind in der Villa Oppenheim zu sehen.
BV Pöthe schlägt vor, die Überschrift des Antrages zu ändern und fragt, ob es von den Werken Gussformen gibt und welchen Wert sie haben.
BD Brandt erörtert, dass das Trabende Pferd über viele Jahre (ca. seit 1911) nicht gestohlen worden ist und sich auch direkt gegenüber der Pförtnerloge befunden hat. Wenn Angst vor Diebstahl besteht, müssen Duplikate hingestellt werden.
BV Wuttig ist der Meinung, dass die Skulpturen ins Rathaus gehören und beim Abbau des Trabenden Pferdes der Sockel erheblich beschädigt worden ist und fragt wer dafür verantwortlich war.
Die Vorsitzende findet die Idee mit den Duplikaten gut und schätzt, dass der ursprüngliche Zustand gar nicht mehr herzustellen ist.
BzStR'in König wird die Herstellung von Gussformen und die Kosten für Duplikate prüfen lassen. Sie weist darauf hin, dass die Kunstwerke in allen Immobilien nicht versichert sind, da die Versicherungsprämien, aufgrund der hohen öffentlichen Zugänglichkeit der Gebäude, nicht zu bezahlen sind. Die Pförtnerloge ist in den Abendstunden nicht pausenlos besetzt.
BV Halten-Bartels fragt, ob auch die Bilder nicht versichert sind.
BzStR'in König wird dies prüfen.
BV Wuttig fragt, wie hoch die Villa Oppenheim und die Kunstwerke versichert sind und welchen Wert die Kunstwerke haben.
Dies wird in der nächsten Sitzung (nicht öffentlich) berichtet und der TOP vertagt.
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