Auszug - Erweiterung der Bürgerbeteiligung in der BVV  

 
 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 06.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 226 a
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0775/4 Erweiterung der Bürgerbeteiligung in der BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten / Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Pabst/Schlosser/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Schlosser begründet den Antrag unter Verweis auf eine Regelung in § 57 GO-BVV Lichtenberg, räumt jedoch auf entsprechenden Hinweis ein, dass das dort vorgesehene Quorum von sechs Mitgliedern der BVV zur Erteilung des Worts an eine dritte Person im vor

BV Schlosser begründet den Antrag unter Verweis auf eine Regelung in § 57 GO-BVV Lichtenberg, räumt jedoch auf entsprechenden Hinweis ein, dass das dort vorgesehene Quorum von sechs Mitgliedern der BVV zur Erteilung des Worts an eine dritte Person im vorliegenden Entwurf nicht aufgenommen wurde. Im Hinblick auf Effektivitätsaspekte, nicht zu bestreitende Praktikabilitätsprobleme in der technischen Durchführung einer Plenumssitzung (Wortmeldung von der Tribüne) und insbesondere aufgrund der üblichen Vorberatung von Materien in Ausschüssen mit regelhaftem Beteiligungsrecht der Gäste wird der Antrag von den übrigen Fraktionen nicht unterstützt. Die Antragsteller modifizieren den Text darauf hin auf Angelegenheiten, die ohne Überweisung zur Abstimmung gestellt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass darüber letztlich erst zu Beginn der Sitzung (Konsensliste) entschieden wird. Eine Vorbereitung auf einen Redebeitrag aus der Einwohnerschaft sei insoweit problematisch. Die Mitglieder stellen jedoch übereinstimmend fest, die Öffentlichkeit erneut auf das Beteiligungsrecht in den Ausschüssen und den damit einher gehenden Wunsch der BVV, es zu nutzen, hinzuweisen.

 

Es wird eine geänderte Textfassung zur Abstimmung gestellt:

 

1. In § 47a Abs. 1 wird eingefügt: ".zu einem Beratungsgegenstand, der nur direkt behandelt wird, aufgenommen werden."

 

2. Es wird ein neuer Absatz 4 aufgenommen:

 

" (4) Diese Regelung soll nach sechs Monaten evaluiert werden."

 

BV Schlosser begründet den Antrag unter Verweis auf eine Regelung in § 57 GO-BVV Lichtenberg, räumt jedoch auf entsprechenden Hinweis ein, dass das dort vorgesehene Quorum von sechs Mitgliedern der BVV zur Erteilung des Worts an eine dritte Person im vor

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

In der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wird folgender neuer Paragraph nach § 47 eingefügt:

 

§ 47a Worterteilung an andere Personen in öffentlichen Sitzungen der BVV

 

(1) Andere Personen (Nicht-Mitglieder der BVV) können auf schriftlichen Antrag von dem/der Sitzungsleiter/in in die Redeliste zu einem Beratungsgegenstand, der nur direkt behandelt wird, aufgenommen werden. Der Antrag muss bei den Mitarbeitenden des BVV-Büros vor oder während der Sitzung eingereicht werden. Die Worterteilung an andere Personen erfolgt, nachdem alle in der BVV vertretenen Parteien die Möglichkeit hatten, einmal zu diesem Beratungsgegenstand zu sprechen. Für die Redezeit gilt die Redezeitregelung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

(2) Innerhalb einer Sitzung der BVV kann eine einzelne andere Person von diesem Recht höchstens bei zwei Beratungsgegenständen Gebrauch machen. Ein zweiter Redebeitrag derselben anderen Person zu diesem Beratungsgegenstand ist nicht zulässig. Zu einem Beratungsgegenstand sind höchstens 3 Redebeiträge anderer Personen zulässig. Zu Beratungsgegenständen, zu denen die BVV beschlossen hat, auf eine Aussprache zu verzichten, ist eine Worterteilung an eine andere Person ausgeschlossen.

 

(3) Der Vorsteherin / dem Vorsteher der BVV ist es vorbehalten, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische, homo- bzw. trans*phobe oder sonstige menschenverachtende Äußerungen auffallen oder bereits in der Vergangenheit in Erscheinung getreten sind, das Rederecht zu entziehen bzw. zu verweigern sowie sie von der BVV-Sitzung auszuschließen.

 

(4) Diese Regelung soll nach sechs Monaten evaluiert werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              1              dagegen:      8                 Enthaltung:             

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen