Auszug - Jugendkunstschule Charlottenburg-Wilmersdorf in den Zumessungsrichtlinien von SenBJW absichern
Der Antrag der SPD-Fraktion wird von Frau Dr. Timper erläutert. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne beantragt die Zusammenbehandlung der Drs.-Nr. 0809/4 und Drs.-Nr. 0820/4, der zugestimmt wird.
Nach ausführlicher Diskussion beantragt die Fraktion Bündnis 90/Grüne die Drs.-Nr. 0820/4 wie folgt zu ändern:
"Berliner Jugendkunstschulen in den Zumessungsrichtlinien von Sen BJW absichern
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass diese in ihren Zumessungsrichtlinien von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 eine personelle Mindestausstattung im Umfang von einer Lehrer/innenstelle für die Leitung und für den Betrieb der Jugendkunstschulen vorsieht.
Der BVV ist bis zum 30. Juni 2014 zu berichten."
Die Fraktion der Grünen tritt dem Antrag Drs.-Nr. 809/4 bei. Das Wort "Aus-" vor "Fort- und Weiterbildung" wird auf Antrag der Fraktion der SPD im dritten Spiegelstrich gestrichen.
"Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufnehmen
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufgenommen werden.
Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen: - Jeder Bezirk unterhält eine Jugendkunstschule. - Jugendkunstschulen sind Bildungs- und Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Sie sichern den chancengleichen Zugang zu den Bereichen Bildende Kunst, Darstellendes Spiel, Tanz, Fotografie und Film. - Die Jugendkunstschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Kunsterziehung, der künstlerischen Bildung und Kulturarbeit sowie Fort- und Weiterbildung wahr, suchen und fördern Begabungen und ermöglichen vielfältige Zugänge zur künstlerischen Betätigung. Sie bieten auch eine studienvorbereitende Ausbildung an. - Die Jugendkunstschulen kooperieren mit den allgemein bildenden Schulen und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2014 zu berichten."
In der anschließenden Abstimmung wird der Antrag Drs.-Nr. 0809/4 in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen und der Antrag Drs.-Nr. 0820/4 in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen (einstimmig) angenommen.
Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass diese in ihren Zumessungsrichtlinien von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 eine personelle Mindestausstattung im Umfang von einer Lehrer/innenstelle für die Leitung und für den Betrieb der Jugendkunstschulen vorsieht.
Der BVV ist bis zum 30. Juni 2014 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass diese in ihren Zumessungsrichtlinien von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab dem kommenden Schuljahr 2015/16 eine personelle Mindestausstattung im Umfang von einer Lehrer/innenstelle für die Leitung und für den Betrieb der Jugendkunstschule Charlottenburg-Wilmersdorf vorsieht.
Der BVV ist bis zum 30. Juni 2014 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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