Auszug - System-Aus im Bezirksamt nach dem 8. April 2014?  

 
 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 16.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0807/4 System-Aus im Bezirksamt nach dem 8. April 2014?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Saßen/Al Abed 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung Frau BzStR'in König:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Wuttig, ich kann mir vorstellen, dass Sie sich darauf freuen, das jetzt von jemanden zu hören, der selber von solchen Sachen nicht viel versteht. Aber, meine Fachleute haben mir was hoffentlich sehr Schlaues aufgeschrieben, jedenfalls haben sie es mir so erklärt, dass ich es halbwegs nachvollziehen konnte. Wir versuchen es mal miteinander und im Notfall müssen wir Rückfragen entsprechend klären.

 

Zu1.

Derzeit sind im Bezirksamt 1.742 Computer im Einsatz, davon sind 1.631 mit Windows XP und 111 mit Windows7 betrieben. Die Umstellungsarbeiten wurden im letzten Jahr begonnen und dauern noch an. Da die Umstellung von Windows7  u. a. abhängig von der Windows7-Tauglichkeit der IT-Fachverfahren, die in vielen Bereichen noch nicht gegeben ist. Sofern seitens der IT-Verfahrensverantwortlichen, vor allem bei den zentral geführten Verfahren keine Prüfung und Freigabe für Windows7 zu einem IT-Fachverfahren erteilt wurde, können Bereiche, die mit ihrem entsprechenden Verfahren arbeiten, nicht umgestellt werden. Dies betrifft z. B. das zentrale IT-Fachverfahren MESO vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Hier wurde die Freigabe für Windows7 für das dritte Quartal 2014 avisiert. Auch die zentral eingeführten IT-Fachverfahren im Jugendbereich, z. B. ISBJ-Kita, ZVK und UVK und Pro Jugend haben von der betreffenden Senatsverwaltung als IT-Verfahrensverantwortliche noch keine Freigabe für Windows7 erhalten. Ein Betrieb ohne entsprechende Freigabe darf nicht erfolgen, da die Betriebssicherheit des jeweiligen Verfahrens gefährdet wird und die IT-Verfahrensverantwortlichen die Betriebserlaubnis für das IT-Verfahren entziehen würden.

 

Zu 2.

Alle im Bezirksamt eingesetzten Computer werden auf Windows7 umgestellt. Aufgrund der Einführung zu 1. ist die Benennung eines festen Stichtags aber nicht möglich.

 

Zu 3.

Die benötigte Anzahl von Windows7-Lizenzen wurden in den Jahren 2012 und 2013 beschafft. Die Gesamtkosten hierfür betrugen 240.224,85 Euro, die aus dem Kapitel 33 07, Titel 812 68 finanziert wurden. Die weiterhin in diesem Titel eingestellten Mittel in den Jahren 2014 bis 2017 finanzieren die ebenfalls notwendige Beschaffung von Office2010-Lizenzen.
 

Zu. 4

Sicherlich stellt ein nicht mehr supported Betriebssystem, dessen neu erkannte Sicherheitslücken nicht mehr seitens des Herstellers gepatched werden, ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Umso unverständlicher ist, dass gerade IT-Fachverfahren, wie MESO, mit allen Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger nicht rechtzeitig für Windows7 freigegeben werden. Im Bezirksamt wird das Risiko jedoch durch diverse Maßnahmen stark reduziert. So werden z. B. Angriffe durch das Internet durch unser vom Produktivsystem getrenntes Internetsystem bestmöglich abgewehrt.

 

Angriffe aus anderen Bereichen des Landesnetzes werden durch eine Firewall eingedämmt, da direkte Zugriffe auf Rechner im Bezirksnetz auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Innerhalb des Bezirksnetzes wird die Installation von Programmen oder fremden Rechnern durch Anwenderinnen und Anwender oder Dritte, die Sicherheitslücken ausnutzen könnten, technisch unterbunden. Auch dadurch, dass die Daten im Bezirksnetz nicht auf dem Arbeitsplatzcomputer, sondern auf den Servern gespeichert werden, auf denen andere Betriebssysteme installiert und entsprechend abgesichert sind, wird das Risiko minimiert. Für die sich im Einsatz befindlichen Notebooks sind die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen seitens der einsetzenden Fachbereiche entsprechend der Schutzwürdigkeit der darauf befindlichen Daten festgelegt. Die Umstellung von Windows XP auf Windows7 ist dabei der kleinere Teil.

 

Zu 5.

Da es sich bei Windows7 um einen Betriebssystem handelt, ändert sich für die Anwenderinnen und Anwender nichts Wesentliches, so dass keine Schulungen erforderlich sind. Die jeweils benötigte Standardsoftware und die jeweiligen IT-Fachverfahren bleiben unverändert. Der Personalrat hat am 12.9.2012 gem. § 73 PersVG die geplanten Umstellungen auf Windows7 zur Kenntnis genommen. Auch die ab Ende 2014/Anfang 2015 beginnende Umstellung auf Office 2010 hat der Personalrat bereits am 25.7.2012 gem. § 73 PersVG zur Kenntnis genommen. Hierzu sind Schulungen im Hinblick auf die Veränderungen bei der Umstellung von Office 2013 auf Office 2010 geplant. Die Schulungsinhalte werden rechtzeitig vor Beginn der Umstellung abgesprochen. Dankeschön.

 

 
 

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