Auszug - Spielplätze in privaten Bauvorhaben  

 
 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beschlussart: vertagt
Datum: Fr, 20.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0709/4 Spielplätze in privaten Bauvorhaben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoss-Müller 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BV Fortong bittet zunächst um einen Bericht der Verwaltung zum Thema

Frau BV Fortong bittet zunächst um einen Bericht der Verwaltung zum Thema. Graf zu Lynar führt aus, dass bei jedem Neubau mit mehr als sechs Wohnungen gemäß § 8 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin die Anlage eines Spielplatzes im Rahmen der Baugenehmigung bereits gefordert wird. Die Bauordnung wird derzeit überarbeitet. Sinnvoll wäre darauf zu achten, dass bei der Novellierung die Verpflichtung zur Anlage von Spielplätzen weiterhin verankert bleibt. Er empfiehlt den Antrag entsprechend zu überarbeiten. Auf die Frage von Frau BV Drews erklärt er, dass private Spielplätze nicht öffentlich zugänglich sein müssen und wenn die Anlage nicht möglich ist oder nicht zumutbar, kann auch eine zweckgebundene Ablösesumme gezahlt werden.

Frau BV Fortong möchte den Antrag überarbeiten, aus diesem Grund wird der Antrag vertagt. Die Vorsitzende teilt mit, dass sie die Drucksache solange zurückstellen und nicht auf die Tagesordnung nehmen wird, bis sie von der antragstellenden Fraktion darum gebeten wird. Sie bittet Frau BV Fortong darum, ihr rechtzeitig Bescheid zu geben.

 

 


 

 
 

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