Auszug - Spielplätze in privaten Bauvorhaben
Frau BV Fortong bittet zunächst um einen Bericht der Verwaltung zum Thema. Graf zu Lynar führt aus, dass bei jedem Neubau mit mehr als sechs Wohnungen gemäß § 8 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin die Anlage eines Spielplatzes im Rahmen der Baugenehmigung bereits gefordert wird. Die Bauordnung wird derzeit überarbeitet. Sinnvoll wäre darauf zu achten, dass bei der Novellierung die Verpflichtung zur Anlage von Spielplätzen weiterhin verankert bleibt. Er empfiehlt den Antrag entsprechend zu überarbeiten. Auf die Frage von Frau BV Drews erklärt er, dass private Spielplätze nicht öffentlich zugänglich sein müssen und wenn die Anlage nicht möglich ist oder nicht zumutbar, kann auch eine zweckgebundene Ablösesumme gezahlt werden. Frau BV Fortong möchte den Antrag überarbeiten, aus diesem Grund wird der Antrag vertagt. Die Vorsitzende teilt mit, dass sie die Drucksache solange zurückstellen und nicht auf die Tagesordnung nehmen wird, bis sie von der antragstellenden Fraktion darum gebeten wird. Sie bittet Frau BV Fortong darum, ihr rechtzeitig Bescheid zu geben.
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