Auszug - Sanierungsbedarf bei öffenlichen Sportanlagen
Die Ausschussmitglieder begrüßen es, dass sie auf der letzten Ausschusssitzung die von der Senatssportverwaltung auf Anmeldung des Bezirks geführte Maßnahmenliste erhalten haben.
Die Verwaltung verdeutlicht, dass - mit Ausnahme von Unvorhergesehenem - nur Maßnahmen, die sich auf dieser Liste befinden, für das jährliche Sonderprogramm angemeldet werden dürfen. Im Frühjahr eines jeden Jahres werden bis zum Sommer die Bedarfe (Anträge) abgefragt, zum Jahresende erfolgen die Genehmigungen der Senatssportverwaltung.
Herr Kuntze stellt zu einigen Positionen der Liste Fragen, die durch die Verwaltung beantwortet werden.
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