Auszug - Eingabe Nr. 64 der Frau Regine K. Parksituation Fasanenstraße BE: Herr BzStR Schulte   

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin ist anwesend und erklärt, dass sie als Gewerbetreibende Probleme hat, u

Die Petentin ist anwesend und erklärt, dass sie als Gewerbetreibende Probleme hat,  u. a. für Ihre Firmenfahrzeuge Parkmöglichkeiten zu finden, da weitere drei Parkplätze durch Fahrradabstellanlagen weggefallen sind. Fünf Parkplätze wurden bereits angemietet. Ihr Antrag für weitere gebührenpflichtige Parkvignetten wurden ihr verweigert. Im Übrigen fallen durch Filmaufnahmen und Straßenfesten häufig Straßensperrungen an, wo sie ebenfalls keine Parkplätze finden.

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass sich der Bedarf an Fahrradabstellanlagen deutlich erhöht hat. Zur Stärkung des Radverkehrs erfolgen in der Fasanenstraße aktuell verschiedene verkehrliche Maßnahmen. Neben der Errichtung von Fahrradabstellanlagen ist insbesondere das Rad fahren entgegen der Fahrtrichtung frei gegeben worden. Die Fasanenstraße soll als wichtige Nord-Süd-Verbindung den Fahrradverkehr sicher aufnehmen. So sind entsprechende Querungsmöglichkeiten über die Lietzenburger Straße baulich angelegt worden, Lichtsignalanlagen wurden neu geschaltet.

Im Übrigen haben Gewerbebetriebe haben keinen Anspruch auf Parkplätze.

 

Die Herrichtung der Fasanenstraße für den Radverkehr wurde notwendig, da in der Joachimstaler Straße auf absehbare Zeit keine durchgehenden Radverkehrsanlagen geschaffen werden können. Als Folge dieser Maßnahmen für den Radverkehr erfolgen lediglich an den Knotenpunkten Einschränkungen des Stellplatzangebots. Die Maßnahmen sind zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der Verkehrslenkung Berlin und dem Bezirk abgestimmt.

 

Herr BzStR Schulte wird sich in diesem Bereich die Situation der Fahrradabstellanlagen ansehen und eventuell versuchen, Änderungen für Parkmöglichkeiten vorzunehmen. Er überreicht den Petenten seine Visitenkarte.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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