Auszug - Eingabe Nr. 63 des Herrn Dr. Harald K. Stolpergefahr im Fußgängertunnel BE: Herr BzStR Schulte
Der Petent ist nicht anwesend.
Herr BzStR Schulte erklärt, dass sich der Fußgängertunnel am Machandelweg im Vermögen der Deutschen Bahn befindet. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt hat die Deutsche Bahn eindringlich gebeten, den Tunnel im Interesse der Anlieger offen zu halten, bis über künftige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten eine Einigung erfolgt ist.
Es wird geprüft, ob der Fußweg innerhalb des Tunnels als öffentliches Straßenland gewidmet werden kann. Die dazu erforderliche Zustimmung der Deutschen Bahn wurde erbeten, steht jedoch noch aus.
Der Petent erhält die Stellungnahme zugeschickt.
Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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