Auszug - Bebauungsplan VII-129-1 Darwinstraße 2/Goslarer Ufer 1 - 5
Herr Häntsch weist auf die aus der letzten Sitzung aufgrund offener Fragen zur Altlastensanierung vertagte Beschlussfassung hin. Diese seien mittlerweile geklärt und würden vertraglich verbindlich geregelt durch den Hauptentwickler des Grundstücks vorgenommen, so Herr Gloge-Faltus, Leiter der Stelle für Rechtsangelegenheiten der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten. Der Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes und der Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes werden jeweils einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AG-BauGB den Entwurf des Bebauungsplans VII-129-1 vom 23. Dezember 2010 mit den Deckblättern vom 6. Juni 2012 und vom 16. Juli 2013 mit redaktioneller Berichtigung vom 16. September 2013.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans VII-129-1 vom 23. Dezember 2010 mit den Deckblättern vom 6. Juni 2012 und vom 16. Juli 2013 mit redaktioneller Berichtigung vom 16. September 2013 zu erlassen. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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