Auszug - Vorstellung des Bebauungsplankonzeptes Wiesbadener Straße/Sodener Straße  

 
 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das Wort erhalten Herr Klussmann, Vorstand der Becker & Kries Immobilien Mana-gement GmbH & Co

Das Wort erhalten Herr Klussmann, Vorstand der Becker & Kries Immobilien Management GmbH & Co. KG, sowie Herr Becher von der brh Architekten + Ingenieure GmbH. Um Möglichkeiten von neuen Wohnbauprojekten auf Bestandsflächen zu schaffen, wurde auf dem an die Wiesbadener Straße nördlich und südlich angrenzenden Areal der Sodener Straße 3, 9, 11, 25 und 27 die Planung konkretisiert. In Gesprächen mit dem Stadtentwicklungsamt sind verschiedene Gestaltungsvarianten diskutiert und die nunmehr vorzustellende Idee entwickelt worden, die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Entwurfsmappe. Aufgrund des bestehenden Baurechts ist die Umsetzung jedoch nur mittels Durchführung eines neuen Bebauungsplanverfahrens möglich. Vorgesehen ist, die vorhandene Bestandsbebauung bis auf den eingeschossigen Supermarktbau in der Wiesbadener Straße 51 A vollständig zu erhalten. Insgesamt sollen acht zusätzliche Baukörper entstehen, fünf im südlichen und drei im nördlichen Teil, die nicht mit den Bestandsgebäuden verbunden und jeweils auch mit Tiefgaragen ausgestattet werden. So entstehen 109 neue Stellplätze, die zur Zeit 82 vorhandenen oberirdischen Stellplätze werden auf 25 für den in Abhängigkeit der Nahversorgungsnotwendigkeit dann an gleicher Stelle wiederzuerrichtenden Supermarkt reduziert. Die Wohnungen werden eine mittlere Größe von 70 Quadratmetern haben und sollen entsprechend ihrer Lage eine Nettokaltmiete zwischen neun und 12 Euro pro Quadratmeter kosten. Eigentumswohnungen sollen nicht entstehen. Die Mieten liegen damit im Durchschnitt über den Bestandsmieten, was jedoch positiv für die Struktur der Gesamtanlage sei und sich auch strukturell nicht ändern solle. Die Bestandsbebauung wird nach Fertigstellung der Neubauten renoviert werden, ohne jedoch eine Modernisierungsumlage für die Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter auszulösen. Weitere Nachfragen zur Barrierefreiheit, zur Spielplatz- und Kitaversorgung sowie zu den Abstandsflächen und zu energetischen Aspekten werden beantwortet.

Herr Häntsch bedankt sich für die Präsentation und lädt die Gäste zum weiteren Verbleib in der Sitzung ein.


 

 
 

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