Auszug - Vertragsneugestaltung (Nachfolgeverträge) schneller bearbeiten  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 13.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der HC Argo 04 nutzt ein ehemaliges Funktionsgebäude des Sommerbades Westend (Bau aus den 50er Jahren)

Der HC Argo 04 nutzt ein ehemaliges Funktionsgebäude des Sommerbades Westend (Bau aus den 50er Jahren). Die Nutzungsvereinbarung verlängert sich jährlich um jeweils ein weiteres Jahr, der Verein wünscht jedoch einen längerfristigen Neuvertrag, um den Standort zu sichern und evtl. zu investieren.

 

Ein längerfristiger Nutzungsvertrag kann bisher deshalb nicht abgeschlossen werden, weil der vom zuständigen Bauleiter beauftragte Statiker eine ausreichende Traglast bei Schneefall für das filigrane Vordach nur für jeweils 2 Jahre bescheinigen kann. Zudem war zunächst die gesamte elektrische Anlage einschließlich Zuleitung und Verteilung zu erneuern; danach erfolgte der Umbau der alten Bäderumkleidehalle, von der ebenfalls ein Teil mitvermietet worden ist. In Kürze wird auch das Dach dieser Halle instandgesetzt, so dass von einer längerfristigen Vermietung ausgegangen werden darf. Der Verein erhält dort zusätzlich 20 m² Lagerfläche. Dem HC Argo 04 wurden die Problemlagen kommuniziert und dem Verein wurde stets versichert, dass keine anderen Planungen für das Gebäude bestehen als die derzeitige Nutzung durch den HC Argo 04.

 

Mit Hinblick auf eine potentielle Einsturzgefahr kann das Statikgutachten nicht ignoriert werden. Der zuständige Bauleiter wurde gebeten, ein Statikgutachten in Auftrag zu geben, welches die Gebäudeüberdachung und das filigrane Vordach getrennt bewertet, so dass für das eigentliche Gebäude z. B. ein Vertrag über 5 Jahre geschlossen werden, die Terrasse aber nur vorbehaltlich einer Sperrung bei einer eventuellen negativen Statikprüfung vermietet werden kann. Bis zur Vorlage des Statikprüfungsergebnisses und der Grundsatz­entscheidung der Senatsverwaltung, ob der Vorzugspreis für das bezirkseigene Gebäude anzusetzen wäre, wurde der Fachbereich Immobilienwirtschaft gebeten, die Angelegenheit ruhen zu lassen.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen