Auszug - Bebauungsplan VII-134-1B (Fürstenbrunner Weg 97/99)
Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, erläutert die mit der Planung zu vollziehende Umstellung auf die Baunutzungsverordnung 90 (BauNVO) und dem einhergehenden Ausschluss von Einzelhandel. Einwände wurden in der Auslegungsphase nicht erhoben. Auf Bitte von Herrn Häntsch erläutert er, dass im betroffenen Gebiet keine Versorgungsnotwendigkeit bestünde und sich Einzelhandel bereits gegenüber dem Klinikum Westend angesiedelt habe. Zu Frau Wielands Frage nach der künftigen Nutzung und zur Entwicklung in dem vergleichbaren Gewerbegebiet Max-Dohrn-Straße wird dargestellt, dass die Realnutzung bereits dem Charakter der BauNVO entspräche, daher hier die Gewerbefläche und die Max-Dohrn-Straße ebenfalls als Gewerbegebiet erhalten bleibe. Die Entscheidung, keine Querungsmöglichkeiten der Bahntrasse anzubieten, sei vom Fachplanungsträger, nämlich der Deutschen Bahn AG, im Rahmen des Baus der ICE-Trasse gefällt worden, so Herr Latour auf Nachfrage von Herrn Dr. Murach. Der Inhalt und die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans werden jeweils einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes VII-134-1B vom 3. August 2012.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes VII-134-1B vom 3. August 2012 zu erlassen. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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