Auszug - Unterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0455/4 Unterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-Fraktion 
Verfasser:Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


BV Behrendt begründet den Antrag. Ziel ist es, dass sich Asylsuchende so kurz wie möglich in Sammelstellen aufhalten und menschenwürdig untergebracht werden. BzStR Engelmann stellt fest, dass der Antrag die Problemlage richtig beschreibt und verdeutlicht das eigentliche Kernproblem, vor allem das Fehlen von Unterbringungskapazitäten auf Landes- und Bezirksebene. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die (Erst-)Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.

 

Dabei soll durch den Senat sichergestellt werden, dass

a)     Unterkünfte in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität

        zur Verfügung gestellt werden;

b)     bei der Ausstattung, Größe und Lage von

        Gemeinschaftseinrichtungen die Bedürfnisse der Bewohner/-innen

        sowie die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet werden.

c)     das zuständige Bezirksamt bei der Planung/Eröffnung neuer

        Einrichtungen oder der Erweiterung bestehender Einrichtungen

        beteiligt wird;

d)     die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und

        den Bezirken die dafür entstehenden Kosten (z. B. Impfkosten,

        Schulinfrastrukturkosten) als Ist-Kosten außerhalb der Kosten-

        Leistungsrechnung (KLR) erstattet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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