Auszug - Lesung der Kapitel aus dem Bereich Soziales und Gesundheit 3320, 3910, 3911, 3912, 3931, 3932, 3933, 3940, 3960, 3981, 3995, 4110, 4111 und 4181  

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 18.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Berichterstatter Herr Dr

Der Berichterstatter Herr Dr. Murach hat seine Fragen vorab schriftlich eingereicht. Die Verwaltung verteilt in der Sitzung die schriftlichen Antworten.

 

Die Lesung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge seitenweise auf Basis der Liste 300. Sowohl die vorher schriftlich eingereichten als auch die weiteren Fragen werden von Herrn Engelmann beantwortet. Es bleiben drei Punkte offen, die nach Zuarbeit aus der Abteilung im Protokoll nachfolgend wie folgt beantwortet werden:

 

3320 - 51101              Geschäftsbedarf

Was wurde beschafft?

 

Ergänzungen, Aktualisierungen von Gesetzen, Rechtsvorschriften und Kommentaren

Sozialrecht              1.709,76 ?

Zuwendungsrecht              394,95 ?

Personalrecht              399,69 ?

Verwaltungsrecht              18,05 ?

Fachzeitschriften im Abo

Ökotest              39,00 ?

Public Health Forum              36,38 ?

Prävention - Zeitschrift für Gesundheitsförderung              24,50 ?

sonstige Ausgaben

Statistisches Jahrbuch              28,50 ?

Erstellung von Werbematerial für den Männergesundheitstag              1.178,10 ?

              3.828,93 ?

 

3981 - 33123              Anteil des Bundes an den Darlehen nach dem Bundes-              ausbildungsförderungsgesetz

und - 86318              Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Wie finanziert der Bezirk die Deckungslücke zwischen den Ausgaben für Darlehen und dem Bundesanteil an diesen Darlehen?

 

Für den Bezirk entsteht hier kein finanzieller Schaden. Der Titel 86318 gehört zum Z-Teil, der zu 100% durch die SenFin basiskorrigiert wird, d.h. Minderausgaben gegenüber dem Zuweisungsvolumen werden in der Jahresrechnung abgezogen, Mehrausgaben dem Bezirk gutgeschrieben. Gleiches gilt, wie bereits in der Stellungnahme zu den vorab eingereichten Fragen beschrieben, für das Einnahmefeld E04, zu dem der Titel 33123 gehört. Für den Bezirk ist es daher finanziell völlig unerheblich, ob zwischen den verausgabten Darlehen und dem Bundesanteil ein Manko besteht oder nicht, da sowohl die finanzielle Be- als auch die Entlastung des Bezirks durch die Basiskorrektur auf Null gestellt wird.

Zum Verwaltungsverfahren sei noch erläutert, dass mit der Bescheiderteilung die Daten über eine Darlehensgewährung an das Bundesverwaltungsamt übermittelt werden, welches für die Kosteneinziehung des Darlehens nach Abschluss der Ausbildung zuständig ist. Der Bund zieht somit den kompletten Darlehensbetrag ein und erstattet dann den Landesanteil an die zuständige Senatsfachverwaltung.

 

4110 - 11150              Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im              Gesundheitswesen

Welche Ursache hat die große Abweichung zum Ansatz?

 

Mit der Einrichtung des Landeslabors Berlin-Brandenburg im Jahre 2009 wurde die Kosteneinziehungspflicht für Kosten, die im Zusammenhang mit Wasserproben in öffentlich zugänglichen Schwimmbädern von den Bäderbetreibern zu erstatten sind, den Bezirken auferlegt.

Allein hierauf entfallen vom Jahres-Ist 48.975,44 ?. Weitere 11.805,00 ? entfallen auf Gebühren für amtsärztliche Untersuchungen, die überwiegend vom Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit in Auftrag gegeben werden. Sowohl die erhöhte Zahl der amtsärztlichen Untersuchungen, vor allem jedoch die Einnahmen aus Wasserprobenentnahmen waren bei der Planaufstellung nicht absehbar.

 

Im Anschluss an die Beratung kommt man im Ausschuss überein, die schriftlichen Antworten zu den Zusatzfragen der Berichterstatter bereits im Vorfeld der jeweiligen Ausschusssitzung via Email zu übersenden. Die Verwaltung sagt dies nach Möglichkeit zu.

 


 

 
 

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