Auszug - Gutachten zur Kolonie Oeynhausen veröffentlichen
Herr Gusy erläutert, dass entgegen der Ankündigung des Bezirksamtes, die Gutachten allgemein zugänglich zu machen, diese bislang nur auf Basis eines individuellen Antrages zur Verfügung gestellt würden. Daher sollten die Gutachten aufgearbeitet, z.B. unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte, und veröffentlicht werden. Herr Schulte weist darauf hin, dass das Informationsfreiheitsgesetz zwar eine individuelle Rechtsgrundlage biete, hingegen eine Norm, die die internetbasierte Zugänglichkeit ermögliche, fehle. Deutlich werde dies am Beispiel der Darstellung von Kontrollergebnissen der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Internet, die nur mit Einwilligung der Kontrollierten möglich ist. Ob eine andere Rechtsgrundlage in Frage komme, wäre dann Gegenstand des Prüfungsauftrages. Die Kritik von Herrn Schlosser, diese Bedenken erst jetzt vorzubringen, obwohl der Antrag bereits am 13. Dezember 2012 von der BVV in den Ausschuss überwiesen wurde, weist Herr Schulte unter Hinweis auf das dem üblichen Verfahren bei der Behandlung von Drucksachen entsprechende Veranlasste zurück. Herr Herz äußert die Hoffnung, dass das Bezirksamt in dieser Frage seiner sonst so veröffentlichungsfreundlichen Linie folgt. Auch die Urheberrechtsfrage sollte geprüft und zumindest die Gutachten veröffentlicht werden, die der Bezirk in Auftrag gab. Der Antrag wird einstimmig angenommen und ihm wird ebenfalls einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Gutachten samt Nachbearbeitung im Internet zu veröffentlichen. Der BVV ist bis zum 31.01.2013 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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