Auszug - Kein Wucher auf dem Wohnungsmarkt - Wiederanwendung des § 5 WiStG  

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 19.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0420/4 Kein Wucher auf dem Wohnungsmarkt - Wiederanwendung des § 5 WiStG
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke(fraktionslos)/Piraten/Grüne 
Verfasser:Cieschinger/Pabst/Dr. Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften

und Informationstechnologie

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Wohnungsmarktanalyse des aktuellen GEWOS-Gutachtens, die eine berlinweite Quote von nur 2,21% Angebotsüberhang, d. h. Fluktuationsreserve, feststellt, als Rechtsgrundlage für die Anwendung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz dienen kann.

 

Der BVV ist bis spätestens zur BVV im Dezember 2012 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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