Auszug - Kein Wucher auf dem Wohnungsmarkt - Wiederanwendung des § 5 WiStG
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Wohnungsmarktanalyse des aktuellen GEWOS-Gutachtens, die eine berlinweite Quote von nur 2,21% Angebotsüberhang, d. h. Fluktuationsreserve, feststellt, als Rechtsgrundlage für die Anwendung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz dienen kann.
Der BVV ist bis spätestens zur BVV im Dezember 2012 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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