Auszug - Flächen auch planungsrechtlich den Kleingärten zuführen
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Herr Herz erläutert die Notwendigkeit, die nur auf absehbare Zeit nicht für Sportflächen benötigten Bereiche auch dauerhaft als Kleingärten zu erhaltenHerr Herz erläutert die Notwendigkeit, die nur auf absehbare Zeit nicht für Sportzwecke benötigten Flächen auch dauerhaft für Kleingärten zu sichern. Als "Schaufensterantrag" bezeichnet Frau Centgraf den Antrag, da dazu Bebauungsplanverfahren notwendig würden und die Flächen im Senatsbesitz seien. Dagegen sollte nach Meinung von Herrn Dr. Heise dem Antrag gefolgt werden, um die Flächen zu sichern. Auf Bitten von Frau Schmitt-Schmelz erläutert Herr Schulte, dass momentan die Diskussion um die Verlängerung der Schutzfristen für Kleingartenanlagen laufe. Allgemein biete jedoch die Ausweisung als Sportfläche einen hohen Schutzfaktor für die darauf liegenden Kolonien. Sollte die Abteilung Jugend signalisieren, dass sie die Flächen künftig nicht mehr für Sportzwecke benötige und die BVV entsprechend der Antragsintention agierte, könne eine geänderte Planung beginnen. Allerdings ist auf Landesebene die Schaffung neuen Wohnraums erklärtes Ziel und damit steht auch die Ermittlung von Flächen für Wohnungsbau auf der Tagesordnung. Bis zum Ablauf der Schutzfristen besteht auch keine Möglichkeit einer anderen Bebauungsplanfestsetzung. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, erläutert dazu, dass die Schutzfrist eine Art Vollzugsbremse gegen anderweitige Nutzungen darstelle. Die Beratung wird auf Wunsch der antragstellenden Fraktion vertagt.
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