Auszug - Otto-Grüneberg-Weg
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Der Antrag geht auf das Bestreben von Anwohnerinnen und Anwohnern der Schloßstraße zurück, den Otto-Grüneberg-Weg als öffentliches Straßenland zu widmen, erläutert Herr TillingerDer Antrag geht auf das Bestreben von Anwohnerinnen und Anwohnern der Schloßstraße zurück, den Otto-Grüneberg-Weg als öffentliches Straßenland zu widmen, erläutert Herr Tillinger. Aufgrund des 2006 festgesetzten Bebauungsplans VII-190, in dem der Weg als Parkanlage ausgewiesen ist, kann eine Umwidmung nur durch ein neues Bebauungsplanverfahren erfolgen, so Herr Schulte. Bei Verzicht auf eine neue Umplanung müssten die Mittel für die Beleuchtung des Weges und die Ertüchtigung des Straßenbelages in Höhe von rund 190 000 Euro vom Bezirk bereitgestellt werden. Herr Scharck erläutert die Historie der Planung und Festsetzung. Auch sei es seines Wissens nach möglich, den Adresszusatz Otto-Grüneberg-Weg ohne offizielle Umwidmung einzurichten, beispielsweise für die Nutzung durch die Villa Oppenheim. Während Herr Häntsch ihre bisherige Adresse Schloßstraße 55 jedoch unkritisch sieht, begrüßt Frau Schmitt-Schmelz den Vorschlag und bittet darum, die Beratung zur weiteren Klärung zunächst zu vertagen.
Der Antrag geht auf das Bestreben von Anwohnerinnen und Anwohnern der Schloßstraße zurück, den Otto-Grüneberg-Weg als öffentliches Straßenland zu widmen, erläutert Herr Tillinger
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