Auszug - B-Plan 4-50  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 28.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0388/4 B-Plan 4-50
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Centgrafs Nachfrage zur Regelungsmöglichkeit von Erdbewegungen der Böschung im Rahmen des Planungsverfahrens wird von Herrn Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, verneint. Auch ihre Kritik an der für gärtnerische Zwecke unzureichend scheinenden Überdeckung der Tiefgarage mit 60 Zentimetern Erdreich weist er unter Hinweis auf den entwickelten fachlichen Standard zurück. Größere Überdeckungen gingen mit einer Verlängerung der Rampen für Tiefgaragen einher. Die Gestaltung des Platzes an der Ecke Tharauer- und Schirwindter Allee wird vor der Festsetzung des Plans vertraglich mit dem Bauherren geregelt und auch auf dessen Kosten hergerichtet werden, eine Teilfläche soll zur Anlegung der Straße an den Straßenbaulastträger gehen. Herr Dr. Heise weist auf die im Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplans unter 2. Wesentlicher Planinhalt von 0,6 wie im Plan auf 0,5 zu ändernde GRZ hin, ferner sieht er seinen Änderungswunsch zur platzbezogenen Ausrichtung der Baukörper nicht umgesetzt. Da es sich jedoch um einen flächen- und keinen baukörperbezogenen Plan handelt, sei dies nicht Gegenstand der Beschlussfassung, so Herr Latour. Allerdings würde diese Ausrichtung in der aktuellen Planung berücksichtigt werden. Während Herr Heyne dem Projekt Lärmschutz sowohl über den Grundriss der Wohnungen mit entsprechender Dämmung der Fenster als auch mittels Errichtung einer Lärmschutzwand zubilligt, hält Herr Dr. Lautsch letztere für die schlechtere Lösung. Der Inhalt und die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans werden jeweils mit 9:4:0 Stimmen angenommen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Teil I:              Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes
              4-50

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3
AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes 4-50 vom 3. August 2012.

 

Teil II: Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur

Festsetzung des Bebauungsplanes 4-50

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 4-50 vom 3. August 2012 zu erlassen.

 

             

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:         0              Enthaltung:              4

 
 

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