Auszug - B-Plan VII-142-1 ba
Anhand des aushängenden Planes über das Vorhaben in der Tharauer Allee erläutert Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, auf Nachfrage von Frau Wieland, dass eine Tiefgarage nicht vom Investor geplant sei, somit rund 20% der Fläche unversiegelt blieben und für Baumpflanzungen zur Verfügung stünden. Das Parken soll in einer bereits vorhandenen und zur Zeit zum größten Teil unbenutzten Tiefgarage eines Nachbargrundstücks erfolgen. Zur Frage von Herrn Heyne, ob hier eine Gated Community entstehen werde, relativiert Herr Schulte den Begriff und stellt dar, das hier nur ein Block eingezäunt werde, nicht mehrere durch Straßen verbundene. Frau Wielands Forderung nach einer offenen Einfriedung könne aufgrund der nicht dem Bezirk übertragenen planungsrechtlichen Kompetenz erst im Genehmigungsverfahren Nachdruck verliehen werden, so Herr Latour. Allerdings sei nach den bisher hier bekannten Plänen mit einer transparenten Gestaltung zu rechnen. Der Inhalt und die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans werden jeweils einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Teil I: Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3
Teil II: Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes VII-142-1ba Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes VII-142-1ba vom 3. August 2012 zu erlassen. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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