Auszug - Bebauungsplanverfahren VII-36-2-VE (Zillestraße) Ergebins der öffentichen Auslegnung  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zentrale Themen der Beteiligungen am ausgelegten Bebauungsplans Zillestraße waren die Parkplatzsituation im Bereich der Wilmersdorfer Straße, die Höhenentwicklung am Blockrand sowie die Abstandsflächen, erläutert Herr Schulte

Zentrale Themen der Beteiligungen am ausgelegten Bebauungsplan Zillestraße waren die Parkplatzsituation im Bereich der Wilmersdorfer Straße, die Höhenentwicklung am Blockrand sowie die Abstandsflächen, erläutert Herr Schulte. Nachdem das Auslegungsergebnis als Tischvorlage verteilt wurde, erhält Herr Nagel vom Büro für Städtebau und Stadtforschung Spath + Nagel das Wort.

Insgesamt gab es 37 Einwendungen gegen das Projekt. Neben dem Wegfall der öffentlichen Parkplätze war auch der zusätzlich entstehende Anwohnerparkverkehr Thema. Das neunzigprozentige Verhältnis der Tiefgaragenplätze zu den Wohnungen sei jedoch überdurchschnittlich, das Maß der Nutzung auf dem Vorhabengrundstück betrage damit 3,0, auf dem Baugruppengrundstück 2,0. Rückblickend wurde das mit sechs Häusern, die im Zweiten Weltkrieg zerstört wurden, bebaute Grundstück erst 1957 zum Parkplatz umgewidmet, eine Parkplatzbedarfsdeckung sei ohnehin in einem Altbauviertel nicht möglich. Neben der exzellenten ÖPNV-Anbindung biete das Parkhaus der Deutschen Oper noch reichlich Platz, beispielsweise für Gewerbeparken. Die Tiefgarageneinfahrt werde in der Gierkezeile entstehen, eine Zufahrt über die Zillestraße wurde bereits vom Straßenbaulastträger abgelehnt. Die notwendig werdenden Baumfällungen würden selbstverständlich kompensiert. Aufgrund von Einwänden zur Verschattung wurden die Auswirkungen der Bebauung auf angrenzende Häuser nochmals geprüft. Ladengeschäfte wären zwar bebauungsrechtlich zulässig, sind aber nicht vorgesehen. Der ausschussseitig verlangte Fassadenwettbewerb wurde Bestandteil des städtebaulichen Vertrages.

Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, erläutert das weitere Vorgehen, das zunächst eine formale Vorlage an das Bezirksamt und nach dessen Beschlussfassung dann die weitere Beteiligung von BVV und dem Stadtentwicklungsausschuss vorsehe.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen