Auszug - Unser Rathaus weiter in Bürger/-innenhand!  

 
 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 17.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0248/4 Unser Rathaus weiter in Bürger/-innenhand!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke(fraktionslos)/Piraten 
Verfasser:Cieschinger/Tillinger/Schlosser 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Schlosser bittet um Abstimmung über den Antrag

BV Schlosser bittet um Abstimmung über den Antrag.

 

BV Hansen erörtert, dass die Drucksache bereits durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

BV Schlosser stimmt dem zu.

 

BV Gusy bittet das Bezirksamt um Erörterung zu Absatz 2.

 

BzStR Gröhler erklärt, dass das Gebäude nicht verkauft und nur an den Liegenschaftsfonds abgegeben werden kann.

 

BV Dr. Heise fragt, ob eine Vermietung ausgeschlossen ist.

 

BzStR Gröhler informiert, dass das Gebäude mehr Kosten verursacht, als dass die Vermietung es abdecken könnte. Die Senatsverwaltung würde die komplette Miete vereinnahmen und eine bezirkliche Gegenrechnung ist laut Landeshaushaltsordnung nicht zulässig.

 

BV Dr. Heise fragt, ob das Gebäude an eine Stiftung abgegeben werden könnte.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass dies mit der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Haushaltsausschusses des Abgeordnetenhauses möglich wäre.

 

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und

Informationstechnologie

empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal und

Wirtschaftsförderung,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dass

 

  1. nach dem Umzug das Rathaus Wilmersdorf nicht an den Liegenschaftsfonds abgegeben und an private Investoren verkauft wird, sondern in kommunalem Besitz bleibt, um u. a. den Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Jung und Alt zu lindern;
  2. für den Verbleib in kommunalem Besitz ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, mit dem geprüft wird, inwieweit das Rathaus für Seniorenwohngruppen, Mehrgenerationenwohnen, betreutes Wohnen junger Menschen und Teile für Start Ups, Kreativwirtschaft sowie Kunst-, Bildungs- und Kulturprojekte u. a. genutzt werden könnte.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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