Auszug - DS-Nr. 191/4 - VzK betr. Kitabedarfsplanung (2012) - Informationen der Verwaltung zu diversen Unterpunkten -  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 16.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:46 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Jantzen bittet um Fragen zur in der Sitzung am 28

Frau Jantzen bittet um Fragen zur in der Sitzung am 28.8.2012 vorgestellten. Kitabedarfsplanung, so es dazu noch Infobedarf gibt.

 

Herr Schwarz informiert dazu aus dem LJHA: Das Land Berlin hat ein 20 Mio. Ausbauprogramm aufgelegt                              4 Mio für 2012

                                                                      16 Mio für 2013

Es gibt Anträge für 34 Neugründungen und viele Einzelmaßnahmen. Gefördert werden Maßnahmen, die gem. Kita-Bedarfsatlas zur Kategorie 1 + 2 gehören, ggf. 4 + 5 auch noch, so dass auch kleinere Einrichtungen davon profitieren können.

 

Des Weiteren hat der Bund ein 2. U3 Förderprogramm aufgelegt; die Förderrichtlinien werden sich am 1. U3 Programm orientieren.

Frau Möhring berichtet zur Nutzung des 1. U3 Programmes für die Tagespflege: Es konnten im Bezirk mehr als 80 Plätze neu geschaffen und mehr als 400 Plätze gesichert werden.

 

Die Betreuungsquote für 1-3jährige Kinder liegt in Charlottenburg-Wilmersdorf bei über 30 %, so dass hier nur wenig Förderchancen gesehen werden.

Frau Jantzen berichtet in diesem Zusammenhang von zwei erfreulichen BA-Beschlüssen:

Der Übertragung des Standortes Halemweg (ehemaliges Schwesternwohnheitm) an den KitaEigenbetrieb hat das BA zugestimmt. Der Bezirk wird damit von Infrastrukturkosten entlastet.

Der Übergabe des Turm A am Schulstandort Eichkamp an den Träger Sinneswandel für eine inklusive Kita mit Frühförderung für die gehörlosen Kinder hat das BA ebenfalls zugestimmt.

 

Herr Schwarz informiert über die neue GEZ-Gebührenregelung für soziale Einrichtungen, also auch für Kitas. Danach sind diese zu entrichten und bisher aus Eigenmitteln zu finanzieren.

Gleiches gilt für GEMA-Gebühren – Einzelpersonen im Auftrag der GEMA setzen Gebührenforderungen in Einrichtungen (z. B. für das Singen von Kinderliedern) durch.

Frau Kruck fragt nach der Rechtmäßigkeit dieser Gebühren. Frau Jantzen teilt mit, dass dies gesetzlich bundesweit so geregelt ist.

 

 


 

 
 

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