Auszug - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011
Die Drucksache wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung - Anlage – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 31.353.004,31 EUR Außerplanmäßige Ausgaben 6.851.416,82 EUR.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 14 dagegen: 0 Enthaltung: 1 |
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