Auszug - Gespräche zum Erhalt des UCW und des Atelierhauses  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 15.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0320/4 Gespräche zum Erhalt des UCW und des Atelierhauses
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Gusy begründet den Antrag und erläutert, dass der Weiberwirtschaft die Gelegenheit gegeben werden sollte, das Haus zu übernehmen und für alle Interessenten/innen die erforderlichen Gebäudedaten frei zugänglich zu machen sind

BV Gusy begründet den Antrag und erläutert, dass der Weiberwirtschaft die Gelegenheit gegeben werden sollte, das Haus zu übernehmen und für alle Interessenten die erforderlichen Gebäudedaten frei zugänglich zu machen sind.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass die Weiberwirtschaft bereits diese Anfrage bei ihm gestellt hat. Die BVV hat jedoch den Beschluss getroffen, dass das Gebäude an die GSE übergeben werden soll. Ein Verkauf direkt an die Weiberwirtschaft ist nur über den Liegenschaftsfonds möglich und auch nur wenn der Hauptausschuss und die Senatsverwaltung für Finanzen einer Direktvergabe zustimmen. Der Liegenschaftsfonds muss auch entscheiden welche Daten den Interessenten zur Verfügung gestellt werden, der Verkehrwert ist vertraulich.

 

BV Schlosser erklärt, dass der Antrag nur die Veröffentlichung der nicht geheimen Daten fordert.

 

BV Mattern erörtert, dass dem Bieterverfahren nicht vorgegriffen werden sollte und die Herausgabe von Daten ist eventuell auch nicht verkaufsfördernd.

 

BV Gusy gibt zu Bedenken, dass bei Abgabe des Gebäudes an den Liegenschaftsfonds, es keine Möglichkeit mehr für ein Eingreifen zu Gunsten der Weiberwirtschaft gibt.

 

BzStR Gröhler erklärt, dass der Bezirk das Gebäude weder eigenständig vermieten oder verkaufen, noch einen Erbbaurechtsvertrag abschließen darf, es muss an den Liegenschaftsfonds abgegeben werden. Die Daten die öffentlich sind, können u. a. beim Fachbereich Bauaufsicht eingesehen werden.

 

BV Garmer ist der Meinung, dass der Antrag zu ungenau ist.

 

BzStR Gröhler äußert zu dem Antrag einen Formulierungsvorschlag.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit potenziellen Interessenten Gespräche über den Erhalt der Liegenschaft Sigmaringer Str. 1 (UCW und des Atelierhauses) in anderer Trägerschaft zu führen und der BVV kontinuierlich zu berichten.

 

Der BVV ist erstmalig zum 30.09.2012 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig der Drucksache die Dringlichkeit zu erteilen.

 

 
 

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