Auszug - Flächen auch planungsrechtlich den Kleingärten zuführen CDU-Fraktion
Herr Herz erläutert den Antrag, der in ähnlicher Form bereits in der letzten Legislaturperiode zwar beschlossen, von der damals zuständigen Senatsverwaltung jedoch nicht umgesetzt wurde. Da die Schaffung neuer Sportanlagen kaum mehr zu erwarten sei, sollten die dort ansässigen Kleingärten auch planungsrechtlich manifestiert werden. Auf die bereits angestoßene Diskussion zum Umgang mit kleingartenrelevanten Bebauungsplanverfahren weist Herr Schulte hin. Diese beträfe jedoch mehr als nur die drei im Antrag genannten Kolonien. Auch birge die planungsrechtliche Änderung das Risiko, dass bestehende Kleingartenflächen zu anderen Zwecken wie zum Beispiel Wohnungsbau verwendet würden. Diese Ansicht teilt Frau Centgraf und reflektiert die in der letzten Wahlperiode vom damaligen Baustadtrat zu diesem Thema vorgebrachten Argumente. Letztendlich böte die bestehende Ausweisung als Sportfläche einen starken Schutz vor anderweitiger Nutzung. Die gleiche Meinung vertritt Herr Tillinger, der gleichzeitig auf die Auflagen des Abgeordnetenhauses zum Umgang mit Sportflächen sowie auf die generelle Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hinweist. Herr Gusy informiert über die Aussagen des Bezirksamtes im Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie: Hier werde regelmässig vor der Änderung von Nutzungen gewarnt, da seitens des Senats nach verwertbaren Flächen gesucht werde. Der Empfehlung von Herrn Dr. Heise, die Beschlussfassung zum Antrag zu vertagen, schließt sich Herr Herz an.
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