Auszug - Aussprache  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 23.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Paulinenkrankenhaus, Dickensweg 25-39, 14055 Berlin
Ort: Paulinenkrankenhaus, Dickensweg 25-39, 14055 Berlin
 
Beschluss


BzStR Engelmann verteilt im Anschluss die Broschüre "Stadtteilmütter in Berlin". Er verweist auf eine für die Ausschussmitglieder neu angelegte Mappe, aus denen sich jeder Informationsmaterial nehmen kann.

 

BV Dittner fragt nach, warum das JobCenter umziehen muss. Herr Langguth teilt mit, dass für das Gebäude in absehbarer Zeit der Mietvertrag ausläuft und es für die heutigen Gegebenheiten nicht mehr optimal zu nutzen ist.

 

BV Dittner bittet um Mitteilung, ob Zahlen zu Ermittlungserfolgen bei der Integration in den 1. Arbeitsmarkt bekannt sind und ob dabei auch geringfügige Beschäftigung als Integration gewertet wird. Herr Langguth bejaht dies und es werden die offiziellen Integrationszahlen des Jobcenters als statistische Übersicht nachgereicht.

 

BV Dittner fragt, ob aufgrund der noch vorhandenen Mittel im Eingliederungstitel damit zu rechnen sei, dass das Jobcenter seine ablehnende Haltung zu einer Beschäftigungsmaßnahme für Jugendliche im Quartier Charlottenburg-Nord  ändern könnte. Herr Langguth bezweifelt dies, da die Ablehnung nicht aufgrund der Haushaltsmittel, sondern aufgrund inhaltlicher Bedenken  begründet wurde.

 

BV Kaas Elias fragt nach, ob dem Bezirksamt der Stand zum Programm BerlinArbeit bekannt sei und ob Zahlen zur beruflichen Qualifikation von Arbeitslosen vorgelegt werden können. Herr Langguth weist darauf hin, dass als ein Teil des Gesamtkonzeptes BerlinArbeit derzeit das Programm mit Maßnahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 e SGB II zur Durchführung öffentlich geförderter Beschäftigung in Berlin inzwischen beschlossen ist und entsprechende Einladungen an die Träger in Kürze ergehen.  Zahlen sind bekannt und können veröffentlicht werden.

 

BV Hansen weist auf das beschlossene Personalentwicklungskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im JobCenter hin und bittet um Informationen zur geplanten Zeitschiene. Herr Langguth erwiderte hierzu, dass das Verfahren abzuwarten sei, weil zunächst innerhalb des Jobcenters der Personalrat zu beteiligen ist. Er rechnet jedoch damit, dass das Personalentwicklungskonzept noch in diesem Jahr in Kraft treten wird.

 

BV Gnielinski fragt erneut nach der angekündigten Übersichtsliste der eingerichteten Bürgerarbeitsplätze. Die Liste soll mit dem Protokoll nachgereicht werden.

BV Gnielinski fragt weiter nach einer Übersicht zu den Verfahren des Jobcenters vor dem Sozialgericht. Eine Übersicht soll dazu ebenfalls von der Verwaltung erstellt und nachgereicht werden. BV Gnielinski fragt außerdem nach der Prüfung eines Trägerwechsels für das Projekt Stadtteilmütter. Daraufhin erwidert die BV Hansen, dass dies aufgrund des dargestellten positiven Verlaufs mit dem bestehenden Träger nicht mehr erforderlich sei.

 

BV Gusy bittet um Mitteilung der Rechtsquelle, wonach Sitzungen der Trägervertretung und Steuerungskennzahlen aus der Trägervertretung nicht öffentlich sind. Herr Langguth verweist auf das SGB II.

Nachtrag zum Protokoll einschlägig sind folgende Paragraphen des SGB II:
Aufgaben der Trägervertretung §44c, Statistik und Übermittlung statistischer Daten §53, Beirat §18d

 

BD Helle-Ruhnau fragt, ob zur beruflichen Qualifikation der Langzeitarbeitslosen nähere Informationen vorhanden sind. Herr Langguth führt aus, dass die Vermittlungshemmnisse vor allem im Bereich niedriger beruflicher Qualifikation, gesundheitlichen Einschränkungen und langen Zeiten von Arbeitslosigkeit zu finden sind.

 

SV Krebs fragt nach den aktuellen Auswirkungen der neuen WohnaufwendungenVO im Blick auf Mietsteigerungen im Bezirk.  und danach, ob Erkenntnisse zu den Neuregelungen im Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vorliegen. Herr Langguth verweist auf die aktuelle Rechtssprechung des LSG zur Anwendung der WAV für das SGB XII. Konkrete Aussagen zu den Auswirkungen seien bisher nicht möglich, zumal die angekündigte  AV-Wohnen weiterhin von der Senatsverwaltung noch nicht ergangen ist. Zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse liegen ihm keine Erkenntnisse aus der Trägerversammlung vor.

 

 
 

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