Auszug - Sanierungsmoratorium  

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 08.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0208/4 Sanierungsmoratorium
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-Fraktion 
Verfasser:Schlosser/Behrendt 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gusy erläutert den bereits im Frühjahr initiierten Antrag

Herr Gusy erläutert den bereits im Frühjahr initiierten Antrag. Inzwischen saniere die GEWOBAG aufgrund des massiven Widerstandes der Bewohnerinnen und Bewohner statt der ursprünglich geplanten drei Häuser nur noch zwei. Ein denkbarer Bestandsschutz würde voraussichtlich nur den jetzigen Mieterinnen und Mietern zugestanden. Bei Neuvermietungen passe man die Mieten den Marktgegebenheiten an, die Folgen sind aus anderen Quartieren hinlänglich bekannt. Aufgrund der vom Bezirksamt bereits geführten Gespräche bittet Herr Dr. Heise darum, den Antrag im ersten Satz nach "..., mit der GEWOBAG" um das Wort "weiterhin" zu ergänzen. Das Wort wird der Bezirksverordneten Frau Behrendt erteilt. Während sie eine Sanierung aus energetischen und instandhaltungstechnischen Gründen für akzeptabel hält, gefährdeten darüber hinausgehende Sanierungsmaßnahmen die soziale Mischung des Kiezes. Der Sanierungsaufschub solle daher gelten, bis neue Gespräche mit der GEWOBAG geführt werden. Herr Schulte weist auf fehlende rechtliche und sonstige Mittel hin, die die GEWOBAG zur Akzeptanz eines Moratoriums bewegen könnten. Auch seien von der GEWOBAG bislang keine Signale zu erkennen gewesen, die ein Einlenken in Sachen Sanierung signalisierten. Hoffnung würde dagegen mit den auf Landesebene laufenden Verhandlungen über den Erhalt und die Schaffung günstigen Wohnraums verknüpft, ein Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dazu wird verteilt. Für die SPD erklärt Frau Schmitt-Schmelz den Beitritt zur Drucksache 0151/4 Sanierungsvereinbarung. Dagegen steht ihre Fraktion dem Sanierungsmoratorium kritisch gegenüber und würde dem Antrag nicht zustimmen. Mangels der bereits erläuterten fehlenden rechtlichen Mittel hält auch Herr Herz den Antrag der Piraten-Fraktion für nicht zustimmungsfähig, dagegen unterstütze seine Fraktion die Initiative zu weiteren Gesprächen mit der GEWOBAG. Dr. Heise signalisiert ebenfalls die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum Moratorium, schließlich könnten die Informationen über Inhalt und Umfang der Sanierung auch direkt von der GEWOBAG angefordert werden. Trotz der Verhandlungen auf Landesebene möchte Frau Wieland auf Bezirksebene das Thema weiterbehandelt wissen, Herr Gusy hält auch bei energetischer Sanierung die Neutralität der Warmmieten für notwendig. Den Begriff der Sanierung nicht nur auf energetische Ziele beschränkt wissen möchte Frau Pinkvoß-Müller. Ein wesentlicher Bestandteil muss auch immer die Barrierefreiheit sein, die bereits auf Bundesebene und bei Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau Berücksichtigung finde. Frau Behrendt erklärt den Beitritt der Piraten zur Drucksache 0151/4 Sanierungsvereinbarung und empfiehlt, bei den Gesprächen mit der GEWOBAG deren Sanierungsziele auszuloten und zu hinterfragen. Nachdem die Sitzung von 17.54 Uhr bis 17.58 unterbrochen wurde, wird die Drucksache 0151/4 Sanierungsvereinbarung einstimmig angenommen und ihr wird ebenfalls einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Die Drucksache 0208/4 Sanierungsmoratorium wird mit einer Ja-Stimme bei 14 Nein-Stimmen abgelehnt, die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.


 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Die Drucksache ist abzulehnen.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle geplanten Sanierungsmaßnahmen der städtischen Wohnungsbaugenossenschaften im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz ein Moratorium zu verhängen.

 

Im  Rahmen eines Moratoriums soll die Gewobag verpflichtet werden, prüffähige Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Baumaßnahmen geplant werden und insbesondere welche davon zu einer Mieterhöhung im Rahmen einer sog. Modernisierungsumlage führen würden.

 

Dabei muss unterschieden werden zwischen

 

  • den  gewünschten energetischen Sanierungen, die unter dem Titel "Ökokiez" geplant sind und lt. Auskunft des Bezirksamts kostenneutral sein sollen,

 

  • ohnehin notwendigen, aber nicht auf die Miete umlegbaren Instandhaltungsmaßnahmen und

 

  • weitergehenden Modernisierungsmaßnahmen, die sich auf eine Erhöhung der Grundmiete auswirken.

 

Ferner soll die Gewobag Auskunft geben, inwieweit, von wem und in welcher Höhe für die geplanten Maßnahmen öffentliche Fördermittel beansprucht und bezogen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              1              dagegen:         14              Enthaltung:              0

 
 

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