Auszug - Ferienwohnungen  

 
 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 08.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
0050/4 Ferienwohnungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wieland 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, damit sie es nachher nicht alle sagen müssen, ich bin auch unzufrieden mit meiner Beantwortung, die gleich folgt, weil tatsächlich die Datenbasis und die Datensammlung, die wir hier haben, wirklich schlecht ist und wir auch da vor einem ganz großen Problem stehen, was natürlich auch mit Personalressourcen zu tun hat. Dass wir natürlich landes- und bundesgesetzliche Regelungen auch verschärfen müssen, um auch hier voranzukommen, insofern glaube ich, ist das eine gesamtstädtische Aufgabe und das ist ja auch gerade gesagt worden, auch hier zu gucken, wie man die bestehenden Gesetzesregelungen auch so schärft, dass man dann auch gut dagegen vorgehen kann. Und Sie werden an der Beantwortung sehen, dass man sich da einige Verbesserungen wünschen kann und wünschen muss.

 

zu 1.

Nein, de Fachbereich Bauaufsicht hat keine Kenntnis darüber, in wie vielen Gebäuden Ferienwohnungen angeboten werden.

 

Zu 2.

Eine umfassende Kontrolle und Katalogisierung ist aufgrund der Personalsituation im Fachbereich Bauaufsicht zurzeit nicht möglich. Wenn wir auch überlegen, dass beim Genehmigungsfreistellungsverfahren, Beispiel Kurbel, wir ja innerhalb von vier Wochen auch reagieren müssen, sonst gilt es ja als genehmigt, dann kann man auch keine Auflagen mehr erteilen, zeigt auch, unter welchem Druck wir stehen und dass natürlich dann auch in der Bauaufsicht hier geguckt wird, das die Fristen dann auch eingehalten werden und man nicht bestimmte Probleme hat, in dem eine Frist nicht eingehalten wird und deswegen ist es sehr sehr schwer möglich dann darüber hinaus nun ein großes Kataster zu erstellen. Konkreten Hinweisen wird selbstverständlich nachgegangen, das kann gewährleistet werden, aber das ist in der Tat politisch zu wenig und man muss überlegen, auch auf Berliner Ebene, wie man da vielleicht für die City-Bezirke ein eigenes Projekt auch noch mal anstößt, um solch ein Kataster tatsächlich zu bekommen.

 

Zu 3.

Diese Zahlen, auch bei Frage 4. haben mich auch überrascht. Seit 2010 wurde nur ein Antrag zur Nutzungsänderung für Ferienwohnungen gestellt und genehmigt. Das betraf die Niebuhrstraße 74, wo hier tatsächlich eine Nutzungsänderung von zwei Einheiten im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss genehmigt wurde und dort 33 Gästebetten jetzt vorliegen.

 

Zu 4.

Aus baurechtlicher Sicht kann eine Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen nicht verhindert werden, wenn keine bauordnungsrechtlichen oder planungsrechtlichen Vorschriften berührt werden. Bauordnungsrechtliche Vorschriften werden berührt, wenn die Nutzungsänderung mehr als 12 Betten betrifft. Dann greifen die Vorschriften der Betriebsverordnung (BetrVO). Problematisch ist hierbei, dass die reinen Nutzungsänderungen der Bauaufsicht nicht bekannt werden, da in den meisten Fällen keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden.

 

Sofern dem Fachbereich Bauaufsicht nicht genehmigte Umnutzungen bekannt werden, wird dagegen ordnungsbehördlich vorgegangen. Und dann habe ich natürlich auch nachgefragt, wie viel Fälle waren es denn 2011 und es waren vier Fälle, die gemeldet worden sind. In der Detmolder Straße. 3, Rankestraße 13, Osnabrücker Straße 7 und Zähringer Straße 20 – 21. Diese Anzahl zeigt schon, dass man auch damit mehr erreichen kann, dann deutlich machen kann, dass man solche Fälle auch bitte dem Amt meldet, damit es auch vorgehen kann. Insofern werde ich auch in Erörterungen im Ausschuss auch mal nachfragen, inwieweit wir tatsächlich durch Presseerklärungen oder einem Aufruf deutlich machen, bitte meldet uns hier bestimmte Fälle, wo ein Eindruck entsteht, dass hier auf einmal eine Ansammlung von Ferienwohnungen entstanden ist. Ich merke es ja auch, dass bei mir im Hinterhof plötzlich Anbauten oder ähnliches passiert, wo auf einmal ein häufiger Wechsel vorhanden ist und man merkt, da ist wieder eine Ferienwohnung entstanden und insofern ist das auch wirklich wichtig und richtig, auch hier solche Hinweise zu sammeln und da etwas zu machen.

 

Zu 5.

Eine Kontrolle der Beherbergungsstätten hinsichtlich der Einhaltung von Brandschutzvorschriften ist nur im Rahmen einer Brandsicherheitsschau möglich. Eine Brandsicherheitsschau kann gemäß § 5 Abs. 2 BetrVO jedoch alle fünf Jahre nur durchgeführt werden, wenn die Beherbergungsbetriebe mehr als 60 Betten haben. Somit gibt es keine rechtliche Vorschrift, die eine Kontrolle kleinerer Betriebe ermöglicht. Es ist ja auch so, dass in den Ferienwohnungen jetzt auch selten Frühstück mit angeboten wird, sonst könnte man ja noch überlegen, ob man das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt mit einschreitet, aber auch dort muss man die Möglichkeiten der Internetrecherche nutzen, es gibt ja auch bestimmte Ferienwohnungsbereiche, wo ein Frühstücksbereich vorhanden ist, auch da könnte man sich was vorstellen. Insofern betreten wir da auch Neuland und ich glaube, dass es darum geht, diese gemeinsamen Aktivitäten auf Landesebene zu koordinieren und dass das die Stadträte aus den City-Bezirken dort zusammenarbeiten. Wenn da die erste Stadträtesitzung stattfinden wird, werde ich das als eines der wichtigen Themen mitnehmen und voranbringen.

 

 

 
 

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