Auszug - Armes Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 08.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
0035/4 Armes Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Hansen 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung Herr BzStR Engelmann:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr verehrte SPD-Fraktion, ich darf stellvertretend für das Bezirksamt durch Zuarbeiten der anderen beiden Abteilungen meine erste Große Anfrage in dieser BVV wie folgt beantworten:

 

In Charlottenburg-Wilmersdorf leben derzeit ca. 68.320 Menschen im Alter von 60plus. Ihre Zahl wird, betrachtet man die Bevölkerungsprognose der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung bis zum Jahr 2020 auf rund 78.300 steigend. 24,7 % beträgt dann der Anteil der 65plus-Generation an der Gesamtbevölkerung im Bezirk. Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt mit dieser Zuwachsrate allerdings keine Sonderstellung im Land Berlin ein, jedoch liegt der Anteil der Seniorinnen und Senioren dann um rund 4 % über dem Landesdurchschnitt. In der offiziellen Sozialberichterstattung von Bund und Ländern wird in der Regel von einem bestehenden Armutsrisiko gesprochen, wenn das Einkommen einer Person unterhalb 60 % einer vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg berechneten Einkommensgrenze liegt. Aktuell gilt als von Armut bedroht, wem weniger als 743 Euro, die sogenannte Äquivalenzeinkommensschwelle, monatlich als Einkommen zur Verfügung stehen. In Charlottenburg-Wilmersdorf waren das im Jahr 2009 beim Personenkreis 65plus insgesamt 3.047 Seniorinnen und Senioren. Das sind 12,2 % bezogen auf den genannten Personenkreis.

 

Ein bedeutender Indikator für Armut ist der Bezug von staatlichen Transferleistungen. In den einschlägigen sozialstatistischen Berichten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ehemals, jetzt Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, wird die Zahl der Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen, als ein aussagekräftiger Indikator, der auch einen Hinweis auf die Entwicklung einer besonderen sozialen Lage in einem Quartier sein kann, verwendet. Aus diesem Grund möchte ich mich auch in folgender Betrachtung auf diesen Indikator beziehen.


Somit beantworte ich die Frage zu 1.

Vergleicht man verschiedene Altersgruppen hinsichtlich des Transferleistungsbezugs, so ist die Altersgruppe 65plus nach wie vor mit Abstand am wenigsten von Einkommensarmut betroffen, jedoch mit steigender Tendenz. Am Jahresende 2010 erhielten in Charlottenburg-Wilmersdorf 4.049 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter. Im Jahr zuvor waren es noch 3.787. Bezogen auf die Bevölkerung in dieser Altergruppe haben wir aktuell eine Altersarmutsquote von 5,9 %, d. h. 5,9 % der älteren Menschen über 65 sind von Armut betroffen. Signifikante Unterschiede in den Anteilen der Frauen und Männer bestehen hier nicht. Die Entwicklung der Altersarmut in den einzelnen Planungsräumen unseres Bezirks ist nur schwer einzuschätzen. Zudem korrespondiert die absolute Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner 65plus in den Planungsräumen nicht mit der Quote der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung. Wir wissen aber aus den Daten des Mikrozensus, dass das Pro-Kopf-Einkommen der ältesten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt am höchsten und die Einkommenslage der jüngeren Jahrgänge deutlich schlechter ist. Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren einkommensschwächere Jahrgänge nachwachsen, die zu einem deutlichen Zuwachs bei der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen, wie Grundsicherung, führen werden.

 

Für den Bereich der Grundsicherung und der ambulanten Hilfe zur Pflege ist in den absoluten Zahlen eine steigende Tendenz zu erkennen. Der Bereich der Hilfe zur Pflege in Heimen für ältere Menschen steigt nur geringfügig. Dies hat damit zu tun, dass die Verweildauer in Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Jahren immer kürzer wird, die Menschen immer länger in ihren eigenen Wohnung wohnen und durch ambulante Pflegedienste unterstützt werden. Entsprechend ist der Anstieg im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege besonders deutlich. Bei diesen Zahlen ist allerdings zu beachten, dass auch die Gesamtzahl der Bevölkerung über 65 Jahren im Bezirk kontinuierlich ansteigt. Aus diesem Grund kann man relativ zur Bevölkerung in den letzten drei Jahren bisher nicht von einem signifikanten Anstieg armer Menschen über 65 Jahren sprechen.

 

Ein Blick auf den Stand 2010 des prozentualen Anteils der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter in den 57 Planungsräumen unseres Bezirks lässt aber den Schluss auf Schwerpunkte zu. Mit einem Anteil von über 10 % heben sich die Planungsräume Klausenerplatz mit 16,5 %, Spreestadt mit 15,3 %, Schlossgarten mit 14,6 %, Ernst-Reuter-Platz mit 13,1 % und Karl-August-Platz mit 10,4 % deutlich heraus. Die Planungsräume Paul-Hertz-Siedlung und Jungfernheide kommen auf eine Quote von 8,8 % bzw. 4,5 %. Den geringsten Anteil gibt es in den Planungsräumen Messelpark (0,82 %), Hundekehle (0,99 %), das sind die Bereiche, die weiter im Süden liegen bzw. Richtung Steglitz-Zehlendorf weisen.

 

Die Entwicklung in den Planungsräumen mit einer Quote über 10 % nehmen wir sehr ernst und wir müssen Strategien finden, negativen Veränderungstendenzen sozial- kompensatorisch zu begegnen, das heißt mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu versuchen, den sozial-kulturellen Folgen der Armut zu begegnen. Dieser symptomatische Handlungsansatz bleibt, aber leider fehlt es uns an durchgreifenden Einflussmöglichkeiten und Steuerungsinstrumenten, um den Status „Armut“ nach-haltig zu verändern.

 

Die Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren ist in Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten Jahren zurückgegangen: Von 6.069 im Jahr 2007 auf 5.745 im Jahr 2010, was einem Rückgang um 5,3 % entspricht. Die positive Entwicklung konzentriert sich allerdings deutlich auf die in Partnerschaft lebenden Eltern mit einem Rückgang um 9,5 %, während dieser bei den Alleinerziehenden nur 1,5 % betrug.

Charlottenburg-Nord hat an dieser günstigen Entwicklung nicht teilgenommen. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren hat hier in den Jahren 2007 bis 2010 um 13,3 % zugenommen, und dies wiederum vor allem bei den Alleinerziehenden (+18,5 % gegenüber +7,8 % bei in Partnerschaft Lebenden). Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger unter 15 Jahren ist in Charlottenburg-Nord von 2007 zu 2010 von 939 auf 1.165 (+24,1 %) gestiegen.

 

Die Frage bleibt, wo und wie kann ich aus bezirkspolitischer Sicht und mit den uns gegebenen Mitteln gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Parameter, die letztendlich armutsfördernd sind, wirkungsvoll bekämpfen?

Ich denke da zum Beispiel an das Problem der stets und ständig steigenden Ausgaben für Mieten, Lebensmittel, Energie, Heizung usw., die den finanziellen Spielraum im Alter immer weiter einschränken und letztendlich ihren Anteil zur Altersarmut beitragen. Gelingt es uns, diese Parameter zu verändern, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung und ein Weg, den Transfermitteleinsatz, der heute nötig ist, deutlich zu verringern.

 

Armutsprävention muss aber viel früher ansetzen, denn die Wurzeln für Armut im Alter finden sich oft in den frühen Lebensjahren. Unzureichende Schulbildung, eine fehlende qualifizierte Berufsausbildung im späteren Leben, Einbrüche in den Erwerbsbiografien durch befristete Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit führen oft dazu, dass eine auskömmliche Rentenanwartschaft nicht erzielt werden kann. Der Altersarmut muss man daher mit gezielten Maßnahmen bei jüngeren Menschen entgegen treten.

 

Grundsätzlich stellt eine gute Schul- und Berufsausbildung einen gewissen Schutz vor atypischer Beschäftigung und Arbeitslosigkeit dar. Ansätze, die helfen, Altersarmut zu vermeiden, wären:

 

Kinder und Jugendliche in Schule und Berufsausbildung fördern, die Wirtschaft motivieren, Beschäftigung zu organisieren, die Rentenanwartschaftszeit begründet und notfalls gesetzliche Regulierungen am Arbeitsmarkt vornehmen, beispielsweise keine Förderung atypischer Beschäftigung, Arbeitsförderung mit dem Hauptziel sozialversicherungspflichtiger Vollbeschäftigung zu begründen, die dazu führen, dass ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin durch das erzielte Erwerbseinkommen in der Lage ist, neben der Bestreitung der Alltagskosten auch Vorsorge für die Zeit nach dem Erwerbsleben zu treffen.

 

Zu 2.

Trotz der aktuell sinkenden Arbeitslosenzahlen belegt Berlin in der Arbeitslosenstatistik im Bundesvergleich einen Spitzenplatz mit 12,2 % (Bundesdurchschnitt ist 6,4 %). Charlottenburg-Wilmersdorf liegt trotz Rückgang mit 13,6 % über dem Berliner Durchschnitt. Dabei ist klar, dass die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die die Einkommenssituation armer Menschen maßgeblich bestimmen, auf der bundes- und landespolitischen Ebene beschlossen und gestaltet werden.

 

Der Einfluss der Bezirke hierauf ist gering. Beispielhaft sei genannt: die Abschaffung der Beitragspflicht zur Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II seit dem 01.01.2011. Damit sind Bezugszeiten von Arbeitslosengeld II in einer Berufs-biografie nur noch als Anwartschaft und nicht mehr als Beitragszeit in der Rentenversicherung gewertet. Auch viele andere Regelungen der Steuergesetze, der Rentenversicherung, der Sozialhilfe, der Krankenversicherung haben unmittelbaren Einfluss auf das Einkommen der Bürgerinnen und Bürger in Charlottenburg-Wilmersdorf, gehören aber sicher nicht zu den Aufgaben des Bezirksamtes.

 

Insgesamt ist durch die veränderte Wirtschaftslage und die grundlegende Struktur-reform mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch II und allen weiteren Veränderungen in diesem Zusammenhang bewusst eine stärkere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes angestrebt und erreicht worden. Ziel war dabei immer, insgesamt eine Senkung der Arbeitslosigkeit zu erreichen und das ist offensichtlich für Deutschland auch, anders als in den meisten anderen EU-Ländern, erreicht worden. Diese Flexibilisierung führt aber gleichzeitig zu einer Veränderung der Erwerbsbiografien mit häufigeren Arbeitgeber- und Tätigkeitswechseln, der Förderung von Selbstständigkeit und der Möglichkeit von Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung. Viele dieser Beschäftigungsverhältnisse führen zu einem geringeren Rentenanspruch im Alter.

 

Zu 3.

Zum aktuellen Stand der Altersarmut habe ich mich eingangs bereits geäußert.

 

Die Hilfen zur Überwindung von Einkommensarmut finden sich naturgemäß in staatlichen Transferleistungen, wie der bereits zitierten Unterhaltssicherung, der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, in gewissem Maße auch in Leistungen der Eingliederungshilfe und den Hilfen zur ambulanten und stationären Pflege, nebst einschlägigen Beratungsangeboten meiner Abteilung oder freier Träger.

 

Den soziokulturellen Auswirkungen von Altersarmut begegnen wir täglich mit unseren kulturellen Angeboten, dem Seniorensport und anderen, soziale Kontakt fördernden Angeboten unserer Seniorenclubs und den Einrichtungen ähnlicher Struktur der freien Träger, die es auch Menschen mit geringem Einkommen ermöglichen, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich betonen, dass soziale Ausgrenzung als Folge von Armut eine größere Belastung sein kann als nicht ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Darum spielen sozialkulturelle Angebote, die für Menschen der Altersgruppe 65plus erreichbar sind, die Nachbarschafts- und Stadtteilzentren sowie das bürgerschaftliche Engagement eine wichtige Rolle bei den Hilfeangeboten für von Armut betroffene alte Menschen.

 

Für alte Menschen im Bezirk gibt es eine breite Palette von Hilfsangeboten, die allen alten Menschen - auch denen mit geringem Einkommen - meist kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung stehen:

 

  • Finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe im Sozialamt bei Bedürftigkeit
  • Beratungsstelle für Behinderte im Gesundheitsamt
  • Schuldnerberatung
  • Sozialkommissionen, die bei Hausbesuchen die Beratungsdienste des Bezirksamtes auf schwierige Situationen hinweisen
  • Seniorenclubs, die neben Freizeitangeboten auch Einzelberatung durch Altenpflegerinnen anbieten
  • Seniorenwohnhäuser in bezirklicher Trägerschaft, in denen wir Beratungs-angebote durch Träger oder eigene Altenpfleger für die Bewohner anbieten
  • Pflegestützpunkte
  • Angebote der Kältehilfe, bei denen in den Suppenküchen Bedürftige nicht nur als Wohnungslose ein günstiges Mittagessen finden können.

 

Daneben gibt es in der gesamten Stadt vielfältige Angebote der Wohlfahrtsver-bände, der Kirchen und engagierter Bürgerinnen und Bürger, die sich für alte Menschen einsetzen und Einrichtungen wie Kleiderkammern, Spendenkeller oder Besuchsdienste, die Menschen Hilfsangebote machen.


 

Zu 4.

Das Wissen über den Umfang und die Verteilung von Armut und Reichtum in unserer Gesellschaft ist die Voraussetzung für eine Politik der sozialen Integration. Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung ist hier aufgrund ihrer statistisch-empirischen Orientierung von besonderer Bedeutung.

 

Wie Sie wissen, wurden bislang von der Bundesregierung drei Armuts- und Reich-tumsberichte vorgelegt (2001, 2005, 2008). Ein vierter Bericht befindet sich in Vor-bereitung. Ziel der Berichterstattung der Bundesregierung ist die Beschreibung der Lebenslagen der Menschen in Deutschland auf der Basis statistischer Daten wie z.B. Einkommen, Vermögen, Erwerbstätigkeit, Bildungsbeteiligung.

 

Eine Kernaussage des dritten, aus dem Jahr 2008 stammenden Berichts besteht u. a. darin, dass der deutsche Sozialstaat seine sichernde, aber gleichzeitig aktivierende Funktion erfüllt. So haben nach Aussagen des Berichts Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte, aber auch sozial- und familienpolitisch begleitende Leistungen wie das Wohn- und das Kindergeld eine große Wirkung auf die Armutsrisikoquote. Ohne diese Transferleistungen wäre die Armutsrisikoquote (in 2005 = 13 %) in etwa doppelt so hoch und bei Kindern (in 2005 bei 12 %) sogar etwa dreimal so hoch.

 

Für unseren Bezirk ergibt sich daraus als eine wesentliche Schlussfolgerung, dass die (auch personelle) Sicherstellung von Transferleistungen gewährleistet werden muss, da sie einen erheblichen Einfluss auf das Armutsrisiko ausübt.

 

Zur ursächlichen Vermeidung von Armut verweist der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung auf die Schwerpunktbereiche Beschäftigung und Arbeit sowie Bildung und Familienförderung. So weisen beispielsweise Arbeitslose ein Armuts-risiko von 43 % auf, welches sich bei Erwerbstätigen auf 6 % reduziert.

 

Für die bezirkliche Arbeit muss daraus geschlussfolgert werden, dass der Weg zur Armutsvermeidung über die Stärkung von Teilhabechancen durch verbesserte Bildung, Familienförderung und Beschäftigung geht.

 

Das Bezirksamt stimmt der These ausdrücklich zu, schulische und berufliche Qualifikation als Grundlage für die Teilhabe am Arbeitsmarkt und als Schutz gegen Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut zu verstehen. Die Berichte thematisieren auch den Handlungsbedarf: Ausbau der Bildungschancen für Kinder unter 6 Jahren, höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem, Verbesserung des Übergangs ins Berufsleben, Erhöhung der Studienquote. Die duale Ausbildung bedarf ebenso der Modernisierung wie der Bereich der Weiterbildung und der beruflichen Eingliederung von Altbewerbern und Langzeitarbeitslosen. Charlottenburg-Wilmersdorf verfügt mit seinen vielfältigen und stark nachgefragten Bildungsangeboten über hervorragende Voraussetzungen, diese günstige Ausgangsbasis braucht aber eine solide und verlässliche Finanzierung und Personalausstattung, um den erhofften Nutzen zu stiften.

 

Zum anderen soll die Einschätzung der Armuts- und Reichtumsberichte ausdrücklich unterstützt werden, dass eine gute Familienpolitik das wesentliche Konzept gegen Armutsrisiken von Eltern und Kindern darstellt. Neben gezielten finanziellen Hilfen und einer stärkeren Familienorientierung in der Arbeitswelt wird vor allem auf die Bedeutung einer guten Infrastruktur der Betreuung und Förderung für Kinder aller Altersgruppen verwiesen.

 

(…)

 

Auch hier ist Charlottenburg-Wilmersdorf sehr gut aufgestellt: So befinden sich schon jetzt rund 44 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Der von der Bundesregierung für das Jahr 2013 geplante Ausbaustand wird damit schon jetzt deutlich übertroffen. Trotzdem steht der Bezirk weiter vor der großen Herausforderung, die Angebote der Tagesbetreuung qualitativ so weiterzuentwickeln, dass sie die Eltern bei der Vereinbarung von Beruf und Familie unterstützen und den Bildungsbedürfnissen der Kinder entsprechen.

 

Zu 5.

Bei Einführung der Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket waren seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für den Bezirk potenziell Anspruchsberechtigte beziffert worden:

Für den Rechtskreis des Jobcenters 9.288 Personen,

für den Rechtskreis des SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes 307 Personen,

für den Rechtskreis der Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsberechtigten 1042 Personen.

 

Im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf wurden seit April 2011 insgesamt in 7.603 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt (ca. 80%).

 

Aus dem Rechtskreis des SGB II und des Asylbewerberleistungsgesetzes wurden bisher für 63 Berechtigte Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt bzw. die Ausstellung des Berlinpasses beantragt, der als Berechtigungsnachweis z.B. bei Schulen und Kitas gilt.

 

Von den bedürftigen Kindern von Wohngeldempfängern wurde für ca. 450 Kinder bereits ein Antrag gestellt (ca. 45%).

 

Bis zum 31.10.11 waren aufgeteilt nach Einzelleistungen folgende Anträge gestellt:

 

1.239                            eintägige Kita- bzw. Klassenausflüge

0.505                            mehrtägige Klassenfahrten

0.912                            Lernförderung

1.974                            Mittagessen und Kinderbetreuung/Schule

1.630                            Schülerbeförderung

1.477                            Teilhabeleistungen, z.B. Vereinsbeiträge

 

Nach einer berlinweiten Aufstellung der Senatssozialverwaltung mit der Datengrundlage bis 31.10.2011 hatten von den potenziell Anspruchsberechtigten in Charlottenburg-Wilmersdorf 69,4 % Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, der Bezirk nimmt damit in Berlin eine Spitzenposition in der Inanspruchnahme der Leistung ein.

 

 

 

 
 

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